Kälterohrträger für Kälte- und Klimaleitungen jetzt normativ vorgeschrieben
09.07.2025Armacell, Hersteller von flexiblen Dämmstoffen zur Anlagenisolierung sowie technischer Schäume, weist auf eine zentrale Neuerung der DIN 4140 hin: Für kaltgehende und kältemittelführende Leitungen ist der Einsatz von Kälterohrträgern jetzt verpflichtend. Ziel ist die sichere thermische Entkopplung im Befestigungsbereich, eine Grundvoraussetzung zur Vermeidung von Tauwasser, Wärmeverlusten und Folgeschäden.
Die thermografische Aufnahme zeigt links deutlich die Wärmeverluste an einer ungedämmten Aufhängung. Die DIN 4140 schreibt daher den Einsatz wärmebrückenfreier Kälterohrträger (rechts im Bild) verbindlich vor.
Bild: Armacell
Nach der geltenden Norm DIN 4140:2023-05 ist die Verwendung einfacher Rohrschellen im Aufhängungs- oder Auflagerbereich von Kälteleitungen nicht zulässig. Werden solche Befestigungen dennoch eingesetzt, ist die Anmeldung von Bedenken nach § 4 Nr. 3 VOB/B gerechtfertigt, da die normativen Anforderungen nicht erfüllt sind. Auch systemfremde Kälteschellen auf Basis von PUR- oder PIR-Schäumen sind in Verbindung mit elastomeren Dämmstoffen problematisch. Da gemäß DIN 4140 die Dampfbremsen des Rohrträgers und der angrenzenden Dämmung einander überlappen und funktionsgerecht, z. B. durch Kleben, verbunden werden müssen, ist eine normgerechte Anbindung von PUR-/PIR-Kälteschellen an elastomere Dämmstoffe nur mit aufwendiger Überbauung möglich.
Rohraufhängungen gelten als potenzielle Schwachstellen im Dämmsystem. Wird eine Rohrleitung nicht zuverlässig thermisch von der Befestigung entkoppelt, entstehen Wärmebrücken und es kann zur Bildung von Tauwasser kommen. Das führt zu Energieverlusten, einem erhöhten Korrosionsrisiko und der Gefahr kostenintensiver Folgeschäden. Herkömmliche Rohrschellen oder ungeeignete Befestigungen ohne wärmebrückenfreie Auflager entsprechen daher nicht dem Stand der Technik.