EnEV einhalten – Vertrag, Gesetz oder anerk. Regel der Technik?
Das aktuelle BaurechtsurteilDie Gemengelage zwischen vertraglichen Zusagen, gesetzlichen Vorgaben und den anerkannten Regeln der Technik als Orientierungsmaßstab für Planungen ist nicht immer leicht zu entwirren. Ein plastisches Beispiel bildet ein Fall des Oberlandesgerichts Stuttgart, der sich mit den Anforderungen an Fußbodenheizungen in Wohnungen unter Heranziehung der EnEV 2009/2013 zu befassen hatte.
Sachverhalt
Ein Erwerber kaufte im Jahr 2014 eine Eigentumswohnung vom Bauträger. Er beanstandet nun, dass in den Nebenräumen Flur und Diele keine eigenen Heizschlangen verlegt sind, sondern nur sogenannte Anbindeleitungen. Außerdem ist die Beheizung in diesen Räumen und in einem Abstellraum nicht gesondert regelbar. In der Baubeschreibung hieß es: „Alle Wohnungen sind mit einer Fußbodenheizung ausgestattet. Regelung raumweise über Thermostaten“. In der Baubeschreibung ist eine Ausführung der Haustechnik entsprechend der EnEV 2009 vorgesehen. Der Erwerber verlangt gut 50.000 € Kostenvorschuss...
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