DAV: Gebäudetyp-E-Gesetz greift zu kurz

Rechtslage werde verkompliziert anstatt dereguliert

Mit dem Gebäudetyp-E-Gesetz will der Gesetzgeber durch eine Reduzierung technischer Normen die Errichtung von Gebäuden erleichtern. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) begrüßt grundsätzlich die Bemühungen des Gesetzgebers zur Deregulierung, äußert jedoch Kritik an der handwerklichen Umsetzung der geplanten Regelungen.

„Das Gebäudetyp-E-Gesetz ist zwar gut gemeint, allerdings sind die Vorschläge nicht geeignet, einen brauchbaren Beitrag zur Lösung der bestehenden Herausforderungen im Bauwesen zu leisten“, sagt Rechtanwalt Prof. Dr. Klaus Eschenbruch, Vorsitzender des DAV-Ausschusses Privates Bau- und Architektenrecht. Im Kern zielt der Referentenentwurf des Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus darauf ab, Abweichungen von bautechnischen Normen zu erleichtern und Aufklärungspflichten zu reduzieren, um dadurch kostengünstigeres Bauen zu ermöglichen. Der DAV äußerte die Ansicht, dass die...

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