Gesetzesentwurf zum Heizungstausch

Herausforderung Mehrfamilienhaus und Nichtwohngebäude

Jetzt ist also der erste Schritt getan: Die Bundesregierung hat sich auf einen Gesetzesentwurf geeinigt, der vorsieht, dass ab 2024 neue Heizungen möglichst zu 65 % erneuerbare Energien nutzen sollen. Allerdings gibt es Ausnahmen, bspw. für Gasgeräte, die mit klimafreundlichen Gasen wie Wasserstoff betrieben werden können, und Übergangsfristen – für Industriehallen sind diese sogar vergleichsweise lang. Zudem sind Härtefallregelungen und finanzielle Unterstützung für Immobilienbesitzer geplant. Doch trotz der bereits bekannten Inhalte bleiben viele Fragen offen, wie die Theorie in die Praxis umgesetzt werden soll. Zum Beispiel im Hinblick auf die eventuell mit Wasserstoff betriebenen Gasthermen. Wird das Gas überhaupt in ausreichender Menge für Privathaushalte zur Verfügung stehen? Wenn ja, zu welchem Preis? Und wann?

Monika Verspohl
tab Redakteurin

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Apropos Privathaushalte – in der öffentlichen Diskussion steht meist das private Ein- oder Zweifamilienhaus im Fokus. Dabei ist Deutschland „Mieterland“ mit vielen urbanen Gegenden, in denen Menschen in Mehrfamilienhäusern leben. Zudem betrifft das geplante Gesetz auch Nicht-Wohngebäude. Beide Immobilienarten sind der Arbeitsbereich der Fachplaner für TGA, die sich nun der Herausforderung stellen müssen, die Wärmewende in solchen Projekten praktisch umzusetzen.  

Dabei gibt es bekanntlich teils große Unterschiede zwischen Theorie und Praxis. So bietet der Markt inzwischen zwar zahlreiche Wärmepumpenmodelle, mit denen sich auch Bestandsgebäude mit hoher Heizlast effizient mit Wärme versorgen lassen. Doch wo sollen Wärmepumpen in dicht besiedelten Innenstädten ihren Platz finden, besonders wenn es sich um große, leistungsstarke Geräte oder gar eine Kaskade handelt? Wie sieht es mit dem Lärmschutz in eng bebauten Straßenzügen aus? Was sind mögliche Lösungen für Wohnbauten mit Etagenheizung, für ältere Gewerbeimmobilien oder riesige Industriehallen? Die Antworten auf diese und weitere Fragen werden Fachplaner sowie -handwerk als Ausführende unserer Branche finden müssen.

Doch bevor Sie als TGA-Experten sowie die Immobilienbesitzer aus der Theorie eine Praxis machen müssen, heißt es erstmal weiter abwarten. Denn bislang handelt es sich um einen Gesetzesentwurf, der noch ins parlamentarische Verfahren im Bundestag und Bundesrat muss. Daher wird sich erst im Laufe des Jahres ergeben, wie die genauen Vorgaben des fertigen Gesetzes lauten. Fest steht allerdings bereits jetzt, dass sich erst bei der Umsetzung zeigen wird, ob, wie und zu welchem Preis die Wärmewende gelingt.

Ihre Monika Verspohl

tab-Redakteurin

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