Neue EU-Anforderungen an die Innenraumluftqualität: Vorschläge für praktikable Umsetzung
13.04.2026Die Bedeutung der Raumluftqualität in Gebäuden ist angesichts luftdicht errichteter Neubauten und der Bestandssanierung auf dem Pfad hin zu einem komfortablen, klimaneutralen Gebäudebestand ein wichtiger Faktor der Modernisierungsvorhaben. Dem folgt auch die EU-Gebäudeenergieeffizienz-Richtlinie, die erstmals Anforderungen an die Innenraumluftqualität formuliert. Ein Kurzgutachten des ITG Dresden im Auftrag der HEA – Fachgemeinschaft für effiziente Energieanwendung e.V. gibt Orientierung und formuliert steckbriefartige Umsetzungsvorschläge.
Das Kurzgutachten „Optionen zur Umsetzung der Anforderungen an die Raumluftqualität in der Gebäudeenergieeffizienz-Richtlinie (EPBD) im nationalen Energieeinsparrecht“ formuliert steckbriefartige Umsetzungsvorschläge zu den Anforderungen der Innenraumluftqualität.
Bild: Clipdealer
Das HEA-Kurzgutachten zeigt u. a., dass sich die neuen EU-Anforderungen am Beispiel der Innenraumluftqualität für Wohngebäude praxisnah und ohne neue komplexe Regelwerke umsetzen lassen – indem die bestehende Normenreihe DIN/TS 18599:2025 (über die neue DIN/TS 18599-11 hat die tab unlängst einen Fachbeitrag veröffentlicht) sowie die Norm DIN 1946-6 genutzt und durch Maßnahmen wie Fensterlüftung, Filter und Sensorik ergänzt werden.
Für die Festlegung der Raumluftqualität kann auf den bereits in der energetischen Bilanzierung berücksichtigten Mindestaußenluftwechsel nach DIN/TS 18599-10 zurückgegriffen werden, die für Neubau und Bestand gilt und sich für eine gesetzliche Verankerung eignet. Die daraus abgeleiteten Maßnahmen lassen sich flexibel durch Fensterlüftung oder Filter unterstützen.
Ergänzend empfiehlt das Kurzgutachten für die Messung und Regelung in Wohngebäuden den Einsatz bedarfsgeführter Lüftung nach DIN 1946-6, für neue oder zu erneuernde Anlagen. Im Falle einer freien Lüftungslösung (z. B. Fensterlüftung) sollten zudem Anreize für Sensorik (z. B. Lüftungsampeln) geschaffen werden.
Hintergrund: EU-Recht muss national umgesetzt werden
Die Gebäudeenergieeffizienz-Richtlinie (EPBD) ist der europäische Rechtsrahmen, der den Gebäudesektor für eine klimaneutrale EU im Zieljahr 2050 bereit machen soll. Dafür trat die novellierte EPBD im Mai 2024 in Kraft und muss bis Ende Mai 2026 in das nationale Recht, z. B. ein zukünftiges Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG), überführt werden. Erstmals haben sich Mitgliedsstaaten, EU-Parlament und Rat dabei auf die Aufnahme von Innenraumluftqualitätsanforderungen geeinigt. Aus Sicht der HEA ein später, aber wichtiger Meilenstein, der der Wohngesundheit zurecht einen neuen Stellenwert einräumt.
Wichtig dabei: Die EPBD stellt den Mitgliedsstaaten die Instrumente zur Umsetzung frei – dabei gilt es, grundsätzlich Wohn- und Nichtwohngebäude zu unterscheiden. Für Nichtwohngebäude sollen im Rahmen der nationalen Umsetzung sowohl das Niveau der Raumluftqualität als auch die technische Ausstattung festgelegt werden. Für Wohngebäude ist die Festlegung der Ausstattung optional, jedoch müssen die Anforderungen an die Innenraumluftqualität in der nationalen Gesetzgebung formuliert werden.
Das Kurzgutachten „Optionen zur Umsetzung der Anforderungen an die Raumluftqualität in der Gebäudeenergieeffizienz-Richtlinie (EPBD) im nationalen Energieeinsparrecht“ im Auftrag der HEA wurde vom ITG Institut für Technische Gebäudeausrüstung Dresden Forschung und Anwendung GmbH erarbeitet und von der HEA-Projektgruppe Lüftungsanlagen begleitet. Es kann nachfolgend heruntergeladen werden.
