EPBD 2024: Anforderungen an elektrische Anlagen und GA

Die EU-Richtlinie 2024/1275 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD – Energy Performance of Buildings Directive) wurde am 8. Mai 2024 veröffentlicht und ist bis zum 14. Mai 2026 in nationales Recht umzusetzen. Welche Anforderungen stellt die neue EPBD an die Gewerke „Elektrische Anlagen“ und „Gebäude- und Anlagenautomation“?

Unterschiede bei Neubau und Bestand

Die Richtlinie beschreibt unterschiedliche Anforderungen für neue und für bestehende Gebäude: Beispielsweise sind in Artikel 10 Vorgaben zur Solarenergie für neue öffentliche Gebäude, für neue Nichtwohngebäude und für...

Die EU-Richtlinie 2024/1275 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD – Energy Performance of Buildings Directive) wurde am 8. Mai 2024 veröffentlicht und ist bis zum 14. Mai 2026 in nationales Recht umzusetzen. Welche Anforderungen stellt die neue EPBD an die Gewerke „Elektrische Anlagen“ und „Gebäude- und Anlagenautomation“?

Unterschiede bei Neubau und Bestand

Dipl.-Ing. (FH) Franz Rebmann, Technischer Referent Elektrotechnik des BTGA e.V.
Bild: Rebmann /  BTGA e.V.

Dipl.-Ing. (FH) Franz Rebmann, Technischer Referent Elektrotechnik des BTGA e.V.
Bild: Rebmann /  BTGA e.V.
Die Richtlinie beschreibt unterschiedliche Anforderungen für neue und für bestehende Gebäude: Beispielsweise sind in Artikel 10 Vorgaben zur Solarenergie für neue öffentliche Gebäude, für neue Nichtwohngebäude und für bestehende Gebäude definiert – mit unterschiedlichen Umsetzungsfristen für verschiedene Gesamtnutzflächen.

Artikel 13 enthält Forderungen zu den gebäudetechnischen Systemen: Gemäß Absatz 5 sind Nullemissionsnichtwohngebäude mit Mess- und Kontrollvorrichtungen auszustatten, um die Raumluftqualität zu überwachen und zu regeln. Nach Absatz 9 sind Nichtwohngebäude mit einer effektiven Nennleistung für Heizungs- und Klimaanlagen über 290 kW bis zum 31. Dezember 2024 mit Gebäudeautomations- und Gebäudesteuerungssystemen auszustatten. Dieser Termin wurde in § 71a des GEG bereits national umgesetzt. Für Gebäude mit Heizungs- und Klimaanlagen über 70 kW wird die Umsetzung zum 31. Dezember 2029 gefordert. Systeme der Gebäudeautomation müssen laut Absatz 10 in der Lage sein:

den Energieverbrauch kontinuierlich zu überwachen, zu protokollieren, zu analysieren und dessen Anpassung zu ermöglichen,

Benchmarks in Bezug auf die Energieeffizienz des Gebäudes aufzustellen, Effizienzverluste von gebäudetechnischen Systemen zu erkennen und die für die Einrichtungen oder das gebäudetechnische Management zuständige Person über mögliche Verbesserungen der Energieeffizienz zu informieren,

die Kommunikation zwischen miteinander verbundenen gebäudetechnischen Systemen und anderen Anwendungen innerhalb des Gebäudes zu ermöglichen und gemeinsam mit anderen Typen gebäudetechnischer Systeme betrieben zu werden, auch bei unterschiedlichen herstellereigenen Technologien, Geräten und Herstellern,

bis 29. Mai 2026, die Raumklimaqualität zu überwachen.

In Absatz 11 werden Überwachungs- und Steuerungsfunktionen für Wohngebäude beschrieben; Absatz 12 enthält Vorgaben zu automatischen Beleuchtungssteuerungen für Nichtwohngebäude.

Die Infrastruktur für nachhaltige Mobilität in Nichtwohngebäuden und Wohngebäuden wird in Artikel 14 beschrieben und in Artikel 15 geht es um die geplanten Maßnahmen zur Definition des Intelligenzfähigkeits-indikators und um die Methode zu seiner Berechnung. Nach Artikel 16 „Datenaustausch“ ist sicherzustellen, dass die Gebäude-eigentümer, Mieter und Verwalter direkten Zugang zu den Daten ihrer Gebäudesysteme haben.

Fazit

Für die Gewerke „Elektrische Anlagen“ und „Gebäude- und Anlagenautomation“ ergeben sich aus der EPBD-Novelle folgende wesentliche Maßnahmen:

Berücksichtigung der Solarenergie,

Überwachung und Regelung der Raumluftqualität,

Berücksichtigung von Gebäudeautomations- und Gebäudesteuerungssystemen,

Ladepunkte für E-Mobilität,

Intelligenzfähigkeit von Gebäuden und

Datenaustausch.

Bereits heute werden Leistungen beider Gewerke verstärkt nachgefragt, besonders im Bereich der Bestandssanierungen. Die nationale Umsetzung der EPBD wird die Nachfrage nach Photovoltaikanlagen, nach Gebäude-automationsanlagen und nach Ladepunkten für E-Mobilität weiter steigern. Folgende Instrumente, Maßnahmen und Aspekte müssen beim Planen, beim Errichten und beim Betrieb von Gebäuden berücksichtigt werden:

BIM-Methode,

Optimierung mit digitalem Zwilling,

Optimierung mit KI,

Einsatz effizienter Komponenten,

Lastmanagement,

dynamisches Lastmanagement,

Netzdienlichkeit,

dynamische Stromtarife,

Kommunikation zwischen den Systemen,

Cybersicherheit der vernetzten Systeme und

Energiemonitoring.

Die Gewerke „Elektrische Anlagen“ und „Gebäude- und Anlagenautomation“ leisten beim nachhaltigen, energieeffizienten Bauen intelligenter Gebäude einen wesentlichen Beitrag, um die Ener-gieeffizienzziele sicherzustellen.


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