Immer wieder kommt es zu Bedenkenanmeldungen gegenüber dem bauüberwachenden Architekten. Anders als der Bauherr ist dieser regelmäßig auf der Baustelle zugegen. Sodann stellen sich Fragen wie, ob die Bedenkenanmeldung gegenüber dem Architekten ausreichend ist, welchen Inhalt sie haben muss und welcher Form sie bedarf.
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