Übermittlung einer Erklärung durch
Einwurfeinschreiben

Erklärungen, die einem anderen gegenüber abzugeben sind, müssen dort meistens bis zu einem bestimmten Termin vorliegen. Bestreitet der Empfänger den rechtzeitigen Zugang, ist es für den Absender notwendig, den Zeitpunkt nachzuweisen.

Dabei kommen verschiedene Briefarten in Frage. Zunächst kann die Erklärung in einem einfachen Brief enthalten sein, ohne dass angenommen werden kann, dass dieser Brief rechtzeitig zugegangen ist. Nach den Angaben der Bundespost gehen einfache Briefe aufgrund verschiedener Ursache in größerer Zahl verloren. Ebenso kommt für den Nachweis des rechtzeitigen Eingangs...

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