Auslegung einer Leistungsbeschreibung

Nach der Beendigung eines Werkvertrages wurde zwischen den Parteien die Auslegung der Leistungsbeschreibung strittig. Davon war abhängig, ob der Auftragnehmer einen weiteren Werklohn fordern konnte.

Auszugehen war vom Wortlaut der Vertragsbestimmung. Bei der Auslegung war zu berücksichtigen, dass eine Ausschreibung vorausgegangen war. Das für die Auslegung der Ausschreibung maßgebliche Verständnis der Leistungsbeschreibung wurde mit dem Zuschlag Inhalt des Werkvertrages. Die Ausschreibung nach VOB/A ist ein den Vertragsabschluss regelndes Vorbereitungs- und Abschlussverfahren, bei dem von den...

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