Populäre Rechtsirrtümer am Bau – Teil 11
„Mit Nachdruck angemahnt, Verjährung verhindert?“Offene Forderungen gibt es überall und aus den verschiedensten Gründen. Viele Unternehmer haben schon einmal davon gehört, dass solche Werklohnforderungen am Jahresende verjähren können. In der anwaltlichen Beratungspraxis hören wir von zwei Maßnahmen, die dann immer wieder ergriffen werden. Die erste: „Wir haben aber vor Jahresende den Betrag noch einmal ganz ausdrücklich angemahnt, sogar mit Einschreiben / Rückschein.“ – Die zweite: „Wir haben noch am 31.12. die Rechnung aufgestellt und dem Auftraggeber zugesandt, denn sonst wäre der Anspruch ja verjährt.“ Wir dürfen dann über den Erfolg dieser Maßnahmen aufklären. Was also ist dran an diesen Hausmitteln?
Es kommt dann darauf an, ob die Verjährung rechtzeitig vor Ablauf dieser Frist...
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