Vertrags- und Nachtragsmanagement am Bau

26. April 2017/Wuppertal


Das Expertenseminar vermittelt unter Berück­sich­tigung der Neuregelungen für die Aufstellung der Leistungsbeschreibung die Frage, wer das „Bausollrisiko“ trägt und ob und inwieweit eine Risikoverlagerung auf den Auftrag­nehmer statt­finden darf. Risiken gibt es in der Planung, bei Klauseln wie schlüs­sel­fertig, funktional, komplett, sowie insbe­sondere bei der Koordi­nation und den Bodenverhältnissen. Daraus resul­tieren oft Nachtragsstreitigkeiten, die zu „Behinderungsnachträgen“ oder „Erschwernisnachträgen“ (Boden) führen. Ist die Kalku­lation vorzuschreiben oder gelten ortsübliche, tatsächliche Preise? Die neueste BGH-Recht­spre­chung, auch zur Sitten­wid­rigkeit von Preisen, wird behandelt.

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