Aktuelles aus dem Baurecht
Gelten nicht niedergeschriebene anerkannte Regeln der Technik?Immer wieder müssen sich Architekten und Fachplaner mit der Frage auseinandersetzen, ob die von ihnen gewählten Baumaterialen, Bautechniken und Bauverfahren den anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Ist dies nicht der Fall, kann die von Ihnen erbrachte Leistung mangelhaft sein und der Auftraggeber ggf. Gewährleistungsansprüche geltend machen.
ARGE Baurecht:
Anlässlich eines Urteils des BGH vom 21. November 2013 hat die ARGE Baurecht (Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht des Deutschen Anwaltverein) unter dem 25. Februar 2014 eine Pressemitteilung zu nicht niedergeschriebenen anerkannten Regeln der Technik veröffentlicht.
In der Pressemitteilung hat die ARGE nochmals festgehalten, dass sich Baumaterialien, Bautechnik und Bauverfahren ständig weiterentwickeln und in den Baualltag übernommen werden, sofern sie sich bewährt haben. Haben sich bestimmte bautechnische Verfahren etabliert, werden sie zu anerkannten Regeln der...
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