Das ist zu tun, wenn sich Regeln ändern
A.a.R.d.T. – Herstellerrichtlinien – DIN-NormenImmer wieder taucht die Frage auf, welche technische Normen – aus juristischer Sicht – der Planung zugrunde zu legen sind. Der Autor gibt einen Überblick über die Begrifflichkeiten und erläutert das Vorgehen, wenn sich während der Planungsphase die Regeln oder Normen ändern.
I. Begrifflichkeiten
1. Allgemein anerkannte Regeln der Technik (a.a.R.d.T.)
Für Bauleistungen gilt nach § 13 Abs. 1 S. 1 VOB/B, dass Leistungen im Zeitpunkt der Abnahme mangelfrei sein müssen. Sie haben gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 1 S. 1 VOB/B den „anerkannten Regeln der Technik“ zu entsprechen. Dies gilt auch für Planungsverträge. Aber was sind nun die a.a.R.d.T.? Nach der Rechtsprechung sind diejenigen Regeln für den Entwurf und die Ausführung baulicher Anlagen gemeint, die in der technischen Wissenschaft als theoretisch richtig erkannt sind und feststehen sowie insbesondere in dem Kreis der...
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