BGH-Urteil zugunsten der Planenden
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 2. Juni 2022 in der Frage entschieden, ob das verbindliche Preisrecht der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) trotz Verstoßes gegen die EU-Dienstleistungsrichtlinie auf vor dem 01.01.2021 begründete Vertragsverhältnisse Anwendung findet (Az. VII ZR 174/19). Vorausgegangen war ein vielbeachtetes Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 04.07.2019 (Az. C-377/17, NVwZ 2019, S. 1120 ff. mit Anmerkung Oriwol/Honer).
Der EuGH hatte entschieden, dass die Mindest- und Höchstsätze der HOAI gegen Unionsrecht verstoßen, jedoch offengelassen, ob...
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