Planer dürfen keine Bauvertragsklauseln selbst entwerfen – Verstoß gegen § 3 Rechtsdienstleistungsgesetz

Das aktuelle Baurechtsurteil

Der Bundesgerichtshof – kurz BGH – hat mit Urteil vom 09.11.2023 (Az. VII ZR 190/22) entschieden, dass Planer keine Bauvertragsklauseln selbst entwerfen dürfen. Dies verstoße gegen § 3, Rechtsdienstleistungsgesetz. Die Entscheidung betrifft den Schadenersatzanspruch einer Bauherrin gegen den Architekten aufgrund seiner vorgeschlagenen unwirksamen Skontoklausel.

Sachverhalt

Der Architekt wurde mit der Leistungsphase 1 bis 8 beauftragt. Er stellte der Bauherrin wunschgemäß einen Bauvertragsentwurf mit einer von ihm formulierten Skontoklausel über einen Skontoabzug von 3 % zur Verfügung. Die Bauherrin verwendete den Bauvertragsentwurf bei der Beauftragung von bauausführenden Unternehmern. Die im Entwurf vorgesehene Skontoklausel erwies sich allerdings später als unwirksam.

Die Bauherrin zog von der Schlussrechnung eines der bauausführenden Unternehmen einen Skontoabzug in Höhe von 3 % (in diesem Fall rund 125.000 € brutto) ab. In einem folgenden...

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