Regelungen zur Mischinstallation

Brandschutz bei Bodenabläufen

Die Regelungen zur Mischinstallation beeinflussen auch den brandschutztechnischen Umgang mit Bodenabläufen und Entwässerungsrinnen. Werden durchgängig nichtbrennbare oder brennbare Systeme verwendet, so ist lediglich darauf zu achten, ob die Einbausituation so im Verwendbarkeitsnachweis  vorgesehen ist. Bei genauer Betrachtung wird klar, dass vieles, was in der Praxis täglich verwendet wird, so nicht in den Verwendbarkeitsnachweisen beschrieben ist. (z.B. Übergänge bei brennbaren Rohrsystemen innerhalb der Deckenkonstruktion) Beim Werkstoffwechsel innerhalb der Systeme sollte geprüft werden, ob die Anforderungen zur Mischinstallation eingehalten werden.

„Für Metallrohre, die durch feuerwiderstandsfähige Bauteile geführt werden und an die ein- oder beidseitig des feuerwiderstandsfähigen Bauteils Kunststoffrohre angeschlossen werden, dürfen seit dem 1. Januar 2013 keine allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisse (mehr) erteilt werden. Der Verwendbarkeitsnachweis für klassifizierte Abschottungen solcher Mischinstallationen ist dann eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung.“

(DIBt-Newsletter 02/2012)

Was bedeuten die „neuen“ An­forderungen für die Abschot­tung von Boden­abläufen? 

Zunächst einmal wird hier lediglich vom Anschluss von Rohren...

„Für Metallrohre, die durch feuerwiderstandsfähige Bauteile geführt werden und an die ein- oder beidseitig des feuerwiderstandsfähigen Bauteils Kunststoffrohre angeschlossen werden, dürfen seit dem 1. Januar 2013 keine allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisse (mehr) erteilt werden. Der Verwendbarkeitsnachweis für klassifizierte Abschottungen solcher Mischinstallationen ist dann eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung.“

(DIBt-Newsletter 02/2012)

Was bedeuten die „neuen“ An­forderungen für die Abschot­tung von Boden­abläufen? 

Zunächst einmal wird hier lediglich vom Anschluss von Rohren gesprochen. Doch häufig sind es gerade die Mischung von unterschiedlichen Werkstoffen (brennbar/nichtbrennbar, nichtbrennbar/brennbar) die im Bereich der Durchdringungen von Bauteilen oder Anschlüssen im Bereich der Bauteile, für die eine Feuerwiderstandsfähigkeit vorgeschrieben ist für eine „explosive“ Mischung sorgen und, wie Brandversuche bestätigt haben, die Feuerwiderstandsfähigkeit beeinträchtigen oder gar zum Versagen des Systems führen.

Gerade solche Mischinstallation prägen jedoch in hohem Maße im Bereich der modernen Entwässerung durch Bodenabläufe und Rinnen die Praxis.

Mal ist die Entwässerungsleitung aus Kunststoff und die Rinne bzw. der Bodenablauf sind auf metallischen Werkstoffen (z. B. Gusseisen oder Edelstahl) mal sind die Entsorgungsleitungen aus Guss dafür aber die angeschlossenen Abläufe aus Kunststoff.

Auch wenn zurzeit vom DIBt beim Thema Mischinstallation nur von Rohren gesprochen wird, ist die Frage, wie ein Richter dies nach einem Schadenfall im Prozess bewertet, höchst strittig.

Anschluss von Bodenabläufen in der Baupraxis häufig Misch­installation

Die Frage lautet, ob nicht die Ausführungen des DIBt aus dem Newsletter 02/2012 auch auf den Anschluss von Bodenabläufen und Rinnen an Entwässerungssysteme anzuwenden sind. Somit würden diese Systeme automatisch zur Mischinstallation und würden einen Nachweis nach den Vorgaben des Newsletter 20/2012 erfordern (Bild 1).

Welche Anschlussvarianten im Bereich der Bodenentwässerung durch Rinnen und Bodenabläufe gibt es?

Bodenabläufe oder Ablaufrinnen werden entweder direkt durch die Decken (A) angeschossen oder abzweigend am Entwäs­serungsstrang oberhalb oder auch in dem Deckenbauteil (B) (Bild 2).

Ich unterscheide in meinen Ausführungen zwei Varianten, die Variante 1 (direkter Anschluss), bei der der Ablaufkörper bzw. die Ablaufrinne direkt mit der Entsorgungsleitung verbunden wird und die Variante 2 (indirekter Anschluss), bei der zwischen der Entsorgungsleitung und dem Ablaufkörper bzw. der Ablaufrinne noch ein Rohrstück oder Rohrverbindungsstück gesetzt wird.

A) Anbindung direkt durch die Decke (Tabelle 1)

1) Direkter Anschluss

Anschlussleitung aus nichtbrennbaren Werkstoffen (z. B. Guss) // Ablaufkörper nichtbrennbar (z. B. Guss) Nachweis: Ablaufkörper mit abZ, bzw. ggf. Lösung nach MLAR
Anschlussleitung aus brennbaren Werkstoffen // Ablaufkörper aus brennbaren Werkstoffen Nachweis: Ablaufkörper mit abZ
Anschlussleitung aus nichtbrennbaren Werkstoffen (z. B. Guss) // Ablaufkörper aus brennbaren Werkstoffen (z. B. Kunststoff) Nachweis: Ablaufkörper mit abZ, Empfehlung Einbeziehung der Regelungen für Mischinstallationen unter Berücksichtigung der Wechselwirkungen zwischen Anschlussleitung und Ablaufkörper
Anschlussleitung aus brennbaren Werkstoffen (z. B. Kunststoff) // Ablaufkörper aus nichtbrennbaren Werkstoffen (z. B. Guss) Nachweis: Ablaufkörper mit abZ, Empfehlung Einbeziehung der Regelungen für Mischinstallationen unter Berücksichtigung der Wechselwirkungen zwischen Anschlussleitung und Ablaufkörper

2) Indirekter Anschluss

Anschlussleitung aus brennbaren Werkstoffen (z. B. Kunststoff) // Anschlussstück (Rohrverbindungsstück) aus brennbaren Werkstoffen (z. B. Kunststoff) // Ablaufkörper nichtbrennbar Nachweis abZ nach den Anforderungen der Mischinstallation
Anschlussleitung aus nichtbrennbaren Werkstoffen (z. B. Guss) // Übergang auf ein Anschlussrohr aus brennbaren Werkstoffen (z. B. Kunststoff) // Ablaufkörper brennbar oder nichtbrennbar (z. B. bei Verzug der Anbindeleitung) Nachweis abZ nach den Anforderungen der Mischinstallation

B) Anbindung abzweigend am Entwässerungsstrang ober­halb der Decke (Deckenstärke mind. 150 mm) (Tabelle 2)

1) Indirekter Anschluss, Bodenabläufe die oberhalb der Decke an­geschlossen werden, werden in der Regel über ein Rohrverbin­dungs­stück angeschlossen.

Anschlussleitung aus nichtbrennbaren Werkstoffen (z. B. Guss) // Anschlussstück (Rohrverbindungsstück) aus nichtbrennbaren Werkstoffen (z. B. Guss) // Ablaufkörper nichtbrennbar. Nachweis MLAR, abP oder abZ
Anschlussleitung aus brennbaren Werkstoffen (z. B. Kunststoff) // Anschlussstück (Rohrverbindungsstück) aus brennbaren Werkstoffen (z. B. Kunststoff) // Ablaufkörper aus brennbaren Werkstoffen Nachweis: Brandschutzmanschette mit abZ für die Anschlussstrangleitung (z.B. Doyma „Cura­flam XS Pro“)
Anschlussleitung aus nichtbrennbaren Werkstoffen (z. B. Guss) // Übergang auf ein Anschlussrohr aus nicht brennbaren Werkstoffen (z. B. Guss) // Ablaufkörper brennbar. Nachweis abZ nach den Anforderungen der Mischinstallation
Anschlussleitung aus nichtbrennbaren Werkstoffen (z.B. Guss) // Übergang auf ein Anschlussrohr aus brennbaren Werkstoffen (z.B. Kunststoff) // Ablaufkörper brennbar. Nachweis ab Z nach den Anforderungen der Mischinstallation
Anschlussleitung aus nichtbrennbaren Werkstoffen (z. B. Guss) // Übergang auf ein Anschlussrohr aus brennbaren Werkstoffen (z. B. Kunststoff) // Ablauf­körpernichtbrennbar. Nachweis abZ nach den Anforderungen der Misch­installation

Überall dort wo die Entwässe­rungsleitung nicht direkt auf den Ablaufkörper geht (z. B. über ein Rohrverbindungsstück oder ein Anschlussrohrstück), und der Werkstoff von nichtbrennbar auf brennbar bzw. von brennbar auf nichtbrennbar gewechselt wird, ist eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung nach den strengen Kriterien des Newsletter 02/2012 für die Rohrabschottun­gen erforderlich.

Nach aktuellen Versuchen gibt es eine solche Lösung bis­lang hauptsächlich für die Verwendung von nichtbrennbaren Entwässerungsleitungen und der Anbindung mit einem brennbaren Anschlussrohr.

Was ist zu tun, wenn das Anschlussrohr schon innerhalb der Deckenkonstruktion erfolgen soll (Entwässerungsleitung nichtbrennbar // Anschlussrohr brennbar oder Bodenablauf brennbar)? (Bild 3)

Bei genauer Betrachtung der am Markt verfügbaren Verwendbarkeitsnachweise für Bodenab­läufe wird deutlich, das es für diesen Anwendungsfall, der häufig zwar gebaut wird, so gut wie keine Verwendbarkeitsnachweise in Form von Zulassungen oder Prüfzeugnissen gibt, die solche Einbausituationen tatsächlich enthalten. Einen aktuellen Marktüberblick gibt Tabelle 3.

Klar ist hier, das die Voraussetzung hierfür zunächst positive Brandversuche und in der Folge eine dafür erteilte Zulassung sein müssen. Die Prüfbedingungen nach dem Newsletter 02/2012 sind hierzu zu berücksichtigen.


C) Anbindung abzweigend am Entwässerungsstrang innerhalb der Decke (Deckenstärke mind. 150 mm)

Die erste nach den neuen Bedingungen des Newsletters 02/2012 DIBt getestete Produktlösung sind in den Bildern 4 und 5 zu sehen.

Fazit

Mit Einführung der Vorgaben zur Mischinstallation gibt es bei der Verwendung von nichtbrennbaren Anschlussleitungen und brennbaren Anbindeleitungen innerhalb der Decke mit dem Doyma-„Curaflam Konfix Pro“ erstmals eine zugelassene Lösung nach den Anforderungen an Mischinstallationen, um so tiefliegende Anbindungen, z. B. für bodengleiche Duschen brandschutzsicher abzuschotten.

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