Populäre Rechtsirrtümer am Bau – Teil 7

„Produkthaftung – 30 Jahre Gewähr“

Wenn es um Verjährung von Mängelansprüchen geht, gibt es neben dem in dieser Serie bereits behandelten Thema „Verdeckter Mangel – 30 Jahre Gewähr“ auch noch die immer wiederkehrende Behauptung, es handele sich bei dem Mangel ja um einen Produktfehler und dafür bestehe bekanntlich die „Produkthaftung mit 30 Jahren Verjährungszeit“. Natürlich wollen wir auch diesem Phänomen einmal auf den Grund gehen.

Produkthaftung – was ist das?

Bei diesem Begriff handelt es sich schlagwortartig um die Ver­ant­wortung des Herstellers eines Produkts dafür, dass dieses Pro­dukt keine Schäden anrichtet. Das betrifft durchaus nicht nur Industrieprodukte, sondern Her­steller kann man z.B. auch sein, wenn man aus verschiede­nen Einzelteilen etwas speziell anfertigt. Wichtig zu wissen ist, dass es nicht um vertragliche Ansprüche geht, sondern um eine gesetzlich angeordnete Haftung.

Zur Ausgestaltung gibt es ein­mal das Produkthaftungsgesetz. Dort haftet der Hersteller für einen Produktfehler ohne Rücksicht auf...

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