Aktuelle Entscheidung: Gewährleistungsfristen
Können Gewährleistungsfristen auf zwei Jahre reduziert werden?In der täglichen Praxis werden wir häufiger gefragt, wie lange der Architekt bzw. Ingenieur für seine (Planungs-)leistung haftet, und ob gesetzliche Fristen abgekürzt werden können. Der BGH hatte sich nun in seiner Entscheidung vom 10. Oktober 2013 (Az. VII ZR 19/12) mit der Frage zu beschäftigen, ob die Gewährleistungsfrist auf zwei Jahre reduziert werden kann.
Der Fall
Die Klägerin nimmt eine Ingenieurgesellschaft auf Schadensersatz in Anspruch. Die Ingenieurgesellschaft hatte Planungsleistungen für eine Kläranlage zu erbringen (Leistungsphasen 5 bis 9). Der Vertrag wurde von der Ingenieurgesellschaft im Jahr 1994 gestellt. Im Vertragstext heißt es, dass die Verjährungsfrist auf zwei Jahre festgesetzt werde.
Des Weiteren wurden die Allgemeinen Vertragsbestimmungen zum Ingenieurvertrag (AVI) einbezogen. Dort heißt es unter § 5:
„Ansprüche des Auftraggebers gegen den Ingenieur, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren mit Ablauf von zwei...
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