Populäre Rechtsirrtümer am Bau – Teil 10
Keine Schuld am Mangel – Aufwand wird erstattet?Ein Fall, wie er jeden Tag vorkommt: Ein Auftraggeber ruft an und rügt einen Mangel, den er auf das Gewerk des Auftragnehmers zurückführt. Der Auftragnehmer schickt einen Monteur. Der überprüft mit beträchtlichem Zeitaufwand die Situation und stellt fest, dass die Ursache ganz woanders liegt oder schon gar kein Mangel vorliegt. Nach meiner Einschätzung geht die knappe Mehrheit der am Bau Tätigen davon aus, dass in einem solchen Fall einer unberechtigten Mangelrüge der Überprüfungsaufwand vom Auftraggeber erstattet werden muss. Ist das richtig oder nicht?
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