Drum prüfe, wer …… !

Nein, der nachfolgende Beitrag befasst sich nicht mit dem Bund fürs Leben, sondern (nur) mit der Abwicklung von Bauaufträgen, genauer: Bauaufträgen in der technischen Gebäudeausrüstung und im speziellen mit der Prüf- und Hinweispflicht, mit welcher die Auftragnehmer – früher oder später – im Rahmen der Ausführung von Anlagenbauverträgen konfrontiert werden.

Bekanntlich ist der Auftragnehmer verpflichtet, insbesondere die ihm übergebenen Planungs- und Ausführungsunterlagen des Auftraggebers, die Leistungsbeschreibung sowie Vorleistungen anderer Auftragnehmer im Hinblick auf ihre mangelfreie...

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