Kommentar

Das neue Wettbewerbsregister – Vorsicht vor der Schwarzen Liste

Das Bundeskartellamt wird zukünftig eine „Schwarze Liste“ für Unternehmen führen, welche Wettbewerbs- und andere Rechtsverstöße begangen haben. Dieses Wettbewerbsregister soll gewährleisten, dass bundesweit alle öffentlichen Auftraggeber von Delikten der Bieter Kenntnis erlangen. Alle Vergabestellen werden verpflichtet, bei einem Auftragswert ab 30.000 € vor Auftragserteilung beim Wettbewerbsregister anzufragen, ob ein Eintrag vorliegt. Aufträge der öffentlichen Hand weisen eine große gesamtwirtschaftliche Bedeutung auf. Für die Unternehmen kann die Einführung des Wettbewerbsregisters somit zu...

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