Arbeitnehmerüberlassung – Eine notwendige flexible Beschäftigungsform?

Arbeitnehmerüberlassung – auch „Leih- oder Zeitarbeit“ genannt – nach dem Arbeitnehmer­über­lassungsgesetz (AÜG) ist auch in unserer Branche, der Technischen Gebäudeausrüs­tung, eine häufig genutzte Beschäfti­gungs­form.

Einerseits können mit diesem arbeitsrechtlichen Instrument „Spezialisten“, für die es in den Be­trieben keine auf Dauer vorhandene Beschäftigung gibt (z. B. Spezialschweißkenntnisse), bei der Erledigung immer komplexerer Arbeitsaufgaben temporär produktiv eingesetzt wer­den und andererseits hat sich die Zeitarbeit für viele Betriebe in Zeiten immer volatilerer Auf­trags- und...

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