Kommentar

Sachgrundlose Befristung mit begrenztem Haltbarkeitsdatum

Das Bundesarbeitsministerium wird in Kürze – wie im Koalitionsvertrag vom 12. März 2018 vereinbart – einen Gesetzentwurf vorlegen, um „den Missbrauch bei den Befristungen“ abzuschaffen. In Zukunft sollen in allen Betrieben mit über 75 Beschäftigten nur noch 2,5 % der Belegschaft sachgrundlos befristet beschäftigt werden dürfen. Diese politische Forderung nach einer „Quasi-Abschaffung“ der sachgrundlosen Befristung wird die deutsche Wirtschaft enorm belasten. Hier soll ein weiteres Flexibilisierungsinstrument genommen werden, das es ermöglicht, Mitarbeiter einfach und rechtssicher für einen...

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