Arbeitsvertragsrecht

Unklare Rechtslage bei sachgrundloser Befristung

Nach § 14 Abs. 2 Sätze 1, 2 TzBfG ist die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes bis zu einer Dauer von zwei Jahren zulässig. Eine Befristung soll jedoch dann nicht zulässig sein, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) wich nunmehr in der Entscheidung vom 6. April 2011 –
7 AZR 716/09 – von seiner stän­digen Rechtsprechung ab, wo­nach jedes vorherige Arbeits­ver­hältnis einer sachgrundlosen Befristung gemäß § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG entgegen...

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