Europarichter korrigieren deutsches Kündigungsfristenrecht

Die Dauer der gesetzlichen Kündigungsfrist bei Arbeitsverhältnissen hängt davon ab, ob und wie lange der zu kündigende Arbeitnehmer in dem jeweiligen Betrieb beschäftigt war.

Je nach Dauer des Beschäftigungsverhältnisses verlängert sich die gesetzliche Grundkündigungsfrist auf bis zu sieben Monate. Bei der Ermittlung dieser Kündigungsfrist waren bisher jedoch Beschäftigungszeiten im Betrieb, die vor der Vollendung des 25. Lebensjahres des Arbeitnehmers liegen, nicht zu berücksichtigen (§ 622 Abs. 2 Satz 2 BGB).

Mit Urteil vom 19. Januar 2010 hat der Europäische Gerichtshof nunmehr entschieden,...

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