Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr

Neue Regelungen für die Praxis

Am 28. Juli 2014 wurde das Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. I 2014 S. 1218 ff.). Mit dem Gesetz wird die europäische Zahlungsverzugsrichtlinie 2011/7/EU vom 16. Februar 2011 in nationales Recht umgesetzt. Die Umsetzung bringt neue vertragsrelevante Regelungen im BGB mit sich. Beachtlich sind insbesondere Anforderungen im AGB-Recht.

Nach den Neuregelungen im Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverkehr im Geschäftsverkehr sind vertragliche Vereinbarungen und Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), in denen sich Unternehmen oder die öffentliche Hand Zahlungsfristen oder Überprüfungs- oder Abnahmefristen einräumen lassen, künftig einer verschärften Wirksamkeitskontrolle unterworfen, wenn die vereinbarten Fristen eine bestimmte Länge überschreiten. Außerdem wird der Verzugszins zwischen Unter­nehmern um 1 % auf 9 % erhöht und eine Verzugs­scha­dens­pauschale in Höhe von 40 € eingeführt.

Die Neuregelungen traten am Tag nach der...

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