Mietrechtsänderungsgesetz 2013

Energetische Modernisierung und Förderung von Contracting

Zum 1. Mai 2013 traten weite Teile des Mietrechtsänderungsgesetzes (MietRÄndG) in Kraft. Neben Regelungen zur Bekämpfung des Mietnomadentums und zur Stärkung der Position des Mieters bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen enthält das Gesetz vor allem beachtenswerte Neuregelungen zur energetischen Modernisierung von vermietetem Wohnraum und zur Förderung des Wärme-Contracting, also der gewerblichen Wärmelieferung durch Dritte. Die neu geschaffenen Regelungen zum Contracting treten indes erst am 1. Juli 2013 in Kraft.

Bereits in ihrem Energiekonzept vom 28. September 2010 hatte die Bundesregierung das Ziel formuliert, den Primär­energiebedarf bis zum Jahr 2050 um 80 % zu vermindern und im Zuge dessen den Wärmebedarf im Gebäudebestand nachhaltig zu senken. Die rechtlichen Rah­men­bedingungen die die Erreichung dieser Ziele flankieren sind vielfältig. Neben staatlichen Fördermaßnahmen und steuerlichen Vergünstigungen, die als wichtige Anreize im Zentrum der Debatte stehen, soll nun auch das Mietrecht einen Beitrag dazu leisten die höheren Anforderungen an vermieteten Wohnraum hinsichtlich Energieeffizienz und...

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