Kommentar
Arbeitnehmerüberlassung und Werkverträge – neue Regelungen zum FremdpersonaleinsatzBereits im Koalitionsvertrag vom 16. Dezember 2013 hatten CDU/CSU und SPD umfangreiche Änderungen im Arbeitnehmer-überlassungsgesetz (AÜG) und bezüglich des Einsatzes von Werkverträgen als Instrument des flexiblen Personaleinsatzes angekündigt. So wurde seinerzeit festgeschrieben, dass „die Koalition die Leiharbeit auf ihre Kernfunktionen hin orientieren werde“ und „rechtswidrige Vertragskonstruktionen bei Werkverträgen zu Lasten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern verhindert werden müssten“.
Die Begründung des nun zum 1. April 2017 in Kraft getretenen Gesetzes zur Änderung des...
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