Die aktuelle Entscheidung

Reicht die mündliche Anmeldung eines Bedenkenhinweises aus?

Immer wieder kommt es auf einer Baustelle dazu, dass von den anerkannten Regeln der Technik abgewichen wird oder Gewerke von Vorunternehmern schlicht unzureichend sind. In diesem Fall obliegt es dem Werkunternehmer, zur Enthaftung von einer Mängelverantwortlichkeit einen ausreichenden Bedenkenhinweis an den Auftraggeber zu erteilen. Problematisch ist in diesen Fällen immer, wann ein Bedenkenhinweis als ausreichend zu betrachten ist. Mit dieser Frage hatte sich das OLG Schleswig im Rahmen seines Urteils vom 18. Juli 2018 (Az.: 12 U 8/18) auseinanderzusetzen.

Zum Fall

Der Kläger beauftragte den Beklagten mit der Erneuerung eines Dachstuhls. Zuvor hatte der Kläger einen Architekten mit der Erstellung einer Planung beauftragt. Diese Planung sah keine Unterspannbahn oder andere Maßnahmen gegen den Eindrang von Regen vor.

Die Parteien hatten die Anwendbarkeit der VOB/B vereinbart.

Der Beklagte hatte den Kläger darauf aufmerksam gemacht, dass bei der Errichtung aufgrund der vorliegenden Planung im Winter Flugschnee in den Dachraum eindringen könne. Der diesbezügliche Hinweis erfolgte mündlich. In Kenntnis dieses Hinweises beauftragte der Kläger den...

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