Bindung an Schlussrechnung

Wenn für einen Werkvertrag die Anwendung der VOB vereinbart worden ist, legt der Auftragnehmer nach Abschluss der Arbeiten dem Auftraggeber eine Schlussrechnung vor. Nimmt der Auftraggeber dann die Zahlung vor, ist der Auftragnehmer von der Geltendmachung einer Nach­for­derung ausgeschlossen. Mit der Erteilung der Schlussrechnung und Ablauf von zwei Monaten Prüfungsfrist werden nämlich auch solche Forderungen fällig, die in der Schlussrechnung – sei es bewusst, seit es aus Vergesslichkeit – nicht aufgenommen worden sind. Insoweit beginnt eine einheitliche Fälligkeit und damit auch ein...

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