Marktabschwung verhindern

Ohne Wärmeplanung keine Pflicht zum Einsatz erneuerbarer Energien, 10-Punkte-Plan soll Heizungssanierungen ankurbeln

Die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) hat am 29. September den entscheidenden Schritt in Richtung des Inkrafttretens vollzogen. Der Bundesrat hatte an diesem Tag entschieden, zur Novelle des GEG den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen. Damit bleibt es bei der Fassung des Bundestags, der Anfang September das sogenannte Heizungsgesetz nach monatelangen Konflikten innerhalb der Koalition mit grundlegenden Änderungen beschlossen hatte. Stand demnach ist, dass nach Inkrafttreten des GEG jede neu eingebaute Heizung in Neubaugebieten auf Basis von mindestens 65 % erneuerbarer Energien...

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