Marktabschwung verhindern

Ohne Wärmeplanung keine Pflicht zum Einsatz erneuerbarer Energien, 10-Punkte-Plan soll Heizungssanierungen ankurbeln

Die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) hat am 29. September den entscheidenden Schritt in Richtung des Inkrafttretens vollzogen. Der Bundesrat hatte an diesem Tag entschieden, zur Novelle des GEG den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen. Damit bleibt es bei der Fassung des Bundestags, der Anfang September das sogenannte Heizungsgesetz nach monatelangen Konflikten innerhalb der Koalition mit grundlegenden Änderungen beschlossen hatte. Stand demnach ist, dass nach Inkrafttreten des GEG jede neu eingebaute Heizung in Neubaugebieten auf Basis von mindestens 65 % erneuerbarer Energien betrieben werden muss. Wenn für eine Stadt bzw. Gemeinde noch keine kommunale Wärmeplanung vorliegt, gibt es für Bestandsgebäude und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten einen Aufschub für die Pflicht zur Nutzung von 65 % erneuerbaren Energien beim Einbau neuer Wärmeerzeuger.

Markus Münzfeld, Chefredakteur tab

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Ein entsprechender Entwurf für ein Gesetz für die Wärmeplanung befindet sich derzeit in der Abstimmungsphase und soll noch in dieser Jahreshälfte im Parlament verabschiedet werden sowie zeitgleich mit dem GEG zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. Der Gesetzentwurf sieht derzeit vor, dass alle Kommunen in Deutschland Wärmepläne für klimafreundliches Heizen vorlegen müssen. In den Plänen soll angegeben werden, in welchen Straßen eine Fernwärme-Versorgung geplant ist, wo Nahwärme beispielsweise über Biomasse verfügbar sein wird oder wo ein Wasserstoffnetz aufgebaut werden soll. Für Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohnern ist der Stichtag der 1. Januar 2026, für alle anderen Kommunen der 30. Juni 2028. Für kleinere Gemeinden unter 10.000 Einwohner können die Länder ein vereinfachtes Verfahren ermöglichen. Außerdem ist vorgesehen, dass mehrere Gemeinden eine gemeinsame Planung vorlegen können.

Durch die langwierige und öffentlich geführte Debatte rund um das GEG sowie die allgemeine wirtschaftliche Situation ist mittlerweile eine Zurückhaltung bei Heizungssanierungen entstanden, wenn auch für das laufende Jahr noch ein historisch gutes Ergebnis erwartet wird. Um den Abschwung des Marktes zu verhindern, haben die Spitzenverbände der Heizungsbranche (BDH und ZVSHK) am 10. Oktober Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck einen 10-Punkte-Plan mit Maßnahmen für mehr Tempo bei der Heizungsmodernisierung überreicht (siehe Seite 3). Für laufende und zukünftige Planungen der TGA bleibt die Auswahl von Wärmepumpen dabei eines der wichtigsten Systeme zur Wärmeerzeugung, wenn auch der Einsatzbereich in Bestandsgebäuden oft kritisch gesehen wird. Dass die Technologie auch hier gut zum Zuge kommen kann, hat unlängst die Untersuchung „LowEx im Bestand“ ergeben. Wie Maßnahmen hier zur Umsetzung kommen können und was es dabei zu beachten gilt, lesen Sie in unserer Meldung „Handreichung zu Wärmepumpen“ auf Seite 8.

Markus Münzfeld
Chefredakteur tab

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