Bauvertrag nach VOB/B? Für die wirksame Vereinbarung reicht bei „Bauprofis“ der Hinweis in den AGB!
Das aktuelle BaurechtsurteilDie Einbeziehung der Regelungen der VOB/B hat für den Unternehmer einige Vorteile, wie eine kürzere Gewährleistung und erleichterte Voraussetzungen für die Abnahme. Gerade weil die VOB/B umgekehrt damit den Bauherrn gegenüber den gesetzlichen Regelungen des BGB benachteiligt, ist Vorsicht geboten – die Rechtsprechung differenziert für die wirksame Vereinbarung der VOB/B danach, ob die Bauherren als Laien oder als „Bauprofis“ anzusehen sind. Mit dieser Differenzierung hat sich jüngst das OLG Brandenburg auseinandergesetzt ((OLG Brandenburg, Urteil vom 28.08.2025 Az. 10 U 86/24).
Sachverhalt
Die Kläger – Architekten und Bauingenieure - schließen mit dem beklagten Bauunternehmen einen Vertrag über den Bau eines privaten Ferien-Doppelhauses ab. Dem Angebot des Bauunternehmens war kein Text der VOB/B beigefügt, in den Angebotsbedingungen war jedoch die Vereinbarung der VOB/B enthalten.
Nach Beauftragung und Durchführung der Bauarbeiten entsteht Streit über die Mangelfreiheit des Bauwerks, was zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch die Kläger führt. Das Bauunternehmen macht im anschließenden Rechtsstreit im Wege einer Widerklage Restwerklohn geltend. Das...
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