Zur Mindestsatzunterschreitung

Bindung der Honorarforderung an vereinbarte Pauschale

Nicht selten kommt es vor, dass sich der Auftraggeber und der (TGA-)Planer auf ein Pauschalhonorar verständigen. Liegt diese Pauschale unterhalb der Mindestsätze, kommt später die Frage auf, inwiefern der Planer auf Basis der Mindestsätze abrechnen darf.

Fall:

Ein Generalplaner beauftragte den Fachplaner mit Leistungen der TGA für eine außerge­wöhnlich große Sportstätte. Bei kumulierter Ermittlung der Kosten wurde ein Honorar von ca. 1,5 Mio. DM vereinbart. Der Fachplaner nahm später an, dass das Festhalten an der Pauschale aufgrund des Degressionseffektes zu einer Mindestsatzunterschreitung führen würde. Er vertrat die Auffassung, dass die anrechenbaren Kosten nach selbständigen Anlagen zu berechnen seien (§ 69 Abs. 7 HOAI a.F. i.V.m. § 22 HOAI a.F.). Der Fachplaner begehrte nunmehr ein Honorar von insgesamt ca. 4 Mio. DM.

 

Entscheidung:

Das...

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