Stufenweise Beauftragung

Welche Version der HOAI gilt?

Beim zeitlichen Übergang zu einer neuen HOAI stellt sich für Architekten und Inge­nieure die interessante Frage, ob sie von der meist damit einhergehenden „Tarif­er­höhung“auch bei laufenden Projekten profitieren können. Der BGH hat das für den heute häufig vorkommenden Fall einer stufenweise Beauftragung bejaht, wenn eine Stufe erst nach dem Übergangsstichtag der neuen HOAI abgerufen bzw. endgültig beauftragt worden ist.

Leitsatz

Wird ein Architekt oder Fachplaner stufenweise beauftragt, so kommt die HOAI zur Anwendung, die bei endgültiger Beauftragung der jeweiligen Stufe in Kraft ist.

Sachverhalt

Ein Wasser- und Schifffahrtsamt beauftragt Architekten mit der Planung für ein neues Dienstgebäude. Der Auftrag wird so erteilt, dass zunächst die Leis­tungsphasen 1 bis 4 („Phase 1“) mit Vertragsabschluss am 26. Mai 2009 auszuführen sind. Die späteren Leistungsphasen 5 bis 8 („Phase 2“) werden optional beauftragt, d.h. die Behörde kann sich noch entscheiden, ob diese Leistungsphasen tatsächlich zur Ausführung...

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