Populäre Rechtsirrtümer am Bau – Teil 5
„Der Schlusszahlungseinwand ist eine tödliche Waffe“
Die VOB/B kennt die Regelung, dass der Auftragnehmer keine Nachforderungen stellen darf, wenn er eine Schlusszahlung des Auftraggebers vorbehaltlos annimmt – auch dann, wenn die Schlussrechnung zu Unrecht massiv gekürzt wurde. Nicht jedem ist diese VOB/B-Klausel bewusst, nicht immer werden in der Hektik des Betriebsalltags die Vorbehaltsfristen eingehalten. Ziemlich regelmäßig erreichen mich dann mutlose Anfragen, ob da überhaupt noch was zu machen ist. Die vielleicht überraschende Auskunft: Es ist fast immer was zu machen! Mehr dazu im folgenden Text.
Wo steht das mit dem Schlusszahlungseinwand?
Die Regelung findet sich in § 16 Absatz 3 Nr. 2-6 VOB/B. Danach schließt die vorbehaltlose Annahme einer Schlusszahlung weitere Nachforderungen aus. Man hat 24 Werktage Zeit, den Vorbehalt zu erklären und weitere 24 Werktage, um ihn ausführlich zu begründen bzw. eine prüfbare Aufstellung einzureichen. Verpasst man eine dieser Fristen, bleibt es nach der Konzeption der VOB/B bei der Schlusszahlung. Mehr Geld gibt es dann nicht.
Ein paar tückische Verschärfungen hält die VOB/B auch noch bereit. Schlusszahlung ist zum Beispiel auch ein Schreiben, mit dem...
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