„Große Kündigungsvergütung“ ist auch bei einvernehmlicher Vertragsaufhebung möglich
Das aktuelle BaurechtsurteilStreiten sich Auftraggeber und Auftragnehmer, kann man sich einvernehmlich auf eine Vertragsaufhebung einigen. Kann der Auftragnehmer in einem solchen Fall die „große Kündigungsvergütung“ verlangen, also das gesamte vereinbarte Honorar abzüglich ersparter Aufwendungen und dem Honorar aus Ersatzaufträgen? Nach dem OLG Stuttgart schließt sich das bei einem VOB/B-Vertrag nicht aus (OLG Stuttgart, Urteil vom 12.12.2023, Az. 10 U 22/23).
Sachverhalt
Ein Dachdeckerbetrieb soll für die beklagte Stadt Dachdeckerarbeiten ausführen. Hierzu wird ein VOB-Vertrag mit Ausführungsfristen geschlossen. Es kommt zu Verzögerungen und Unterbrechungen. Die beklagte Stadt fordert den Dachdeckerbetrieb unter Androhung einer Kündigung auf, die Arbeiten wieder aufzunehmen. Der Dachdeckerbetrieb reagiert darauf mit einer Behinderungsanzeige, weil die Stadt über Ausführungsdetails noch nicht entschieden habe. Kurze Zeit später fordert die Auftraggeberseite den Dachdeckerbetrieb im Anschluss an ein gemeinsames Gespräch dazu auf, „nach derzeitigem...
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