Freiflächenheizungen

Energiesparender Frostschutz

Nachhaltiges Planen und Bauen erfordern die ganzheitliche Betrachtung einer Immobilie – und damit auch Strategien zu Bautenschutz, Betrieb und Instandhaltung. Im Hinblick auf die Verkehrssicherheit sind elektrische Freiflächenheizungen sinnvolle Einrichtungen, die dazu beitragen, Personen- und Sachschäden zu verhindern. Insbesondere bei Tiefgaragenzufahrten, Auffahrrampen, freiliegenden Parkdecks, Eingangsbereichen, Rollstuhlrampen und Außentreppen sollte geprüft werden, ob Freiflächenheizungen eingeplant werden sollten. Einmal installiert, ersetzen sie den Räumdienst über Jahrzehnte hinweg absolut zuverlässig. Außerdem sparen sie den Einsatz von Tausalz und verhindern die damit verbundene schädigende Chloridbelastung der Umwelt. Vor allem auf viel befahrenen Rampen wird die korrosive Wirkung von Streusalz an Oberbelag, Betonbauteilen und Stahlträgern schon nach wenigen Jahren sichtbar. Dann sind meist aufwendige und kostenintensive Sanierungsmaßnahmen die Folge.

Dagegen sind die Energiekos­ten einer Freiflächenheizung gut zu kalkulieren. Mit einem Eismelder schalten sich die Heizelemente automatisch ein und verhindern die Bildung von Eis und Raureif. Auch Schnee wird schnell und gleichmäßig abgetaut. Zwingende Voraussetzung für den wirtschaftlichen und effektiven Betrieb ist eine automatische Regelungstechnik. Sie besteht aus einem Eismelder in der Steuerverteilung sowie Feuchte- und Temperaturfühler im Belag.

Mit dem Eismelder wird die Freiflächenheizung automatisch ein und ausgeschaltet. Dies gewährleistet den energiesparenden Betrieb, indem der Abtauprozess gleich zu Beginn des Schneefalls oder überfrierender Nässe erfolgt. Feuchte und Temperatur werden permanent und präzise gemessen, so dass die Freiflächenheizung nur eingeschaltet wird, wenn sie auch notwendig ist.

Beispiel zur Energiekostenberechnung

Ort: Eingangsbereich Hotel mit 12 m2

Situation: Heftiger Schneefall über 10 h

Eisfreihaltung: Anschlussleistung der Heizmatte 3,6 kW

Kosten 3,6 kW x 10 h x 0,21 €/kWh = 7,56 €

Vergleichskosten Räumdienst

z.B. 2 x 5 € = 10 €

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