Die Abwasserleitungen nicht vergessen
Zur Planung von ModernisierungsmaßnahmenBei Modernisierungsmaßnahmen sollten Bauverantwortliche auf die Prüfung privater Abwasserleitungen drängen. So schützen sie Bauherren vor hohen Folgeschäden und bewahren sich selbst vor Haftungsrisiken.
Bei Um- und Erweiterungsbauten ist daher erhöhte Vorsicht geboten. Neue Sanitärinstallationen können die Abwassermengen erhöhen oder auch reduzieren. Dies kann zu Überlastungen und weiteren...
Bei Um- und Erweiterungsbauten ist daher erhöhte Vorsicht geboten. Neue Sanitärinstallationen können die Abwassermengen erhöhen oder auch reduzieren. Dies kann zu Überlastungen und weiteren Ablagerungen führen. So können Baumaßnahmen vorhandene Schäden verschlimmern oder neu entstehen lassen. Hinzu kommt, das fehlende oder fehlerhafte Pläne im Altbestand eher die Regel als die Ausnahme sind.
Die von defekten Abwasserleitungen ausgehenden Risiken können nicht nur Immobilienbesitzer, sondern auch Planer und Ausführende treffen. Laut Grundsatzurteil des Bundesgerichtshof (Az. VII ZR 109/10) haben Werkunternehmer weitgehende Prüfungspflichten, wenn ihre Arbeiten in engem Zusammenhang mit den Leistungen anderer Unternehmen stehen. Sie müssen die Planungen und Vorarbeiten von anderen Firmen gründlich prüfen, bevor sie eigene Leistungen erbringen. Sonst nimmt die laufende Rechtsprechung Planer und Ausführende unter Umständen als Gesamtschuldner in die Pflicht. Hat der Bauverantwortliche Bedenken hinsichtlich der Vorarbeiten, sollte er diese dem Bauherrn schriftlich anzeigen und eigene Leistungen zurückstellen. So schützt er den Bauherrn vor unliebsamen und womöglich teuren Überraschungen. Obendrein bewahrt der Bauverantwortliche auch sich selbst vor hohen Schadenersatzforderungen. Deshalb muss bei Um- und Erweiterungsbauten gemäß den Regeln der Technik (DIN 1986-30:2012) nicht nur eine optische Inspektion, sondern auch eine Dichtheitsprüfung vorgenommen werden.
Notwendigkeit und Kosten einer Leitungsprüfung
Die Kosten für eine Leitungsprüfung sind im Verhältnis zu drohenden Folgekosten gering. Die Marktpreise für eine Funktionsprüfung, also eine Kamarauntersuchung inklusive Reinigung, liegen bei durchschnittlich rund 305 € für ein Einfamilienhaus. Gleichzeitig sollte auch der Rückstauschutz kontrolliert werden, damit der Keller nach einem Starkregen oder bei verstopftem Kanal nicht unter Wasser oder Abwasser steht. Solche Prüfungen sind spätestens nach 20 Jahren wiederkehrend notwendig. Sie stellen eine lohnende Vorsorgemaßnahme für Hauseigentümer dar. Ein Nachweis für intakte Leitungen wertet die Immobilie tendentiell auf. Auch beim Verkauf einer Immobilie wird die Dichtigkeit von Abwasserleitungen zunehmend zum Thema. Wer intakte Leitungen nachweisen kann, hat bessere Verkaufsargumente.
Die Erfahrung zeigt, dass rund 65 % der Abwasserleitung dicht sind und allenfalls geringe Mängel aufweisen. Nur etwa 35 % der Abwasserleitungen gelten als sehr schadhaft und erfordern kurzfristige Sanierungsmaßnahmen. Im Rahmen von Um- und Erweiterungsbauten lassen sich Arbeiten vielfach sinnvoll kombinieren.
Vorgehensweise bei der Prüfung
Im Rahmen der Funktionskontrolle im Altbestand werden die Rohrleitungen zunächst mit Hochdruckspülung gereinigt. Dann wird eine Rohr-Kamera in das Kanalsystem eingeführt. Sie liefert hochauflösende Bilder aus dem Leitungsnetz, die grundsätzlich als Film zu dokumentieren sind. Etwaige Rohrleitungsschäden lassen sich in den meisten Fällen in geschlossener Bauweise, also ohne Aufgrabung, kostengünstig beheben.
Nach Abschluss der Prüfung erhalten Auftraggeber eine Dichtheitsbescheinigung. Diese beinhaltet neben dem Prüfungsergebnis auch einen Lageplan, die Filmaufzeichnungen und Prüfprotokolle. Um Unstimmigkeiten zu vermeiden, sollten Auftraggeber den Prüfungsablauf und den Umfang der Dichtheitsbescheinigung vor Auftragsvergabe klären.
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