Abwasser in der Bundeswehr

Anforderungen, Konzepte, Einsparpotentiale

Abwasseranlagen sind eine infrastrukturelle Grundvoraussetzung für die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr. Die Kosten für ihren Betrieb und die Investitionen für den Erhalt ihrer Funktionsfähigkeit liegen jährlich im hohen zweistelligen Millionenbereich. Technische und gesetzliche Regelwerke stellen komplexe Anforderungen an die Planung, den Bau und den Betrieb der Abwasseranlagen.

Abwasseranlagen in Lie­genschaften der Bundes­wehr

Die Bundeswehr ist einer der größten Betreiber von Abwasser­systemen in Deutschland. Die Gesamtlänge der Abwasserkanäle und Leitungen in den militärischen Liegenschaften beträgt etwa 7739 km [1]. Zum Vergleich: Das Sielnetz der Hansestadt Hamburg umfasst etwa 5400 km, das Abwassersystem der Bundeshauptstadt Berlin etwa 9500 km. Die Liegenschaften, die über die längsten Abwassersysteme verfügen, sind in der Regel Fliegerhorste wie z. B. Rostock – Laage (etwa 84 km) oder Schleswig (70 km). Es gibt jedoch auch zahlreiche kleine Liegenschaften,...

Abwasseranlagen in Lie­genschaften der Bundes­wehr

Die Bundeswehr ist einer der größten Betreiber von Abwasser­systemen in Deutschland. Die Gesamtlänge der Abwasserkanäle und Leitungen in den militärischen Liegenschaften beträgt etwa 7739 km [1]. Zum Vergleich: Das Sielnetz der Hansestadt Hamburg umfasst etwa 5400 km, das Abwassersystem der Bundeshauptstadt Berlin etwa 9500 km. Die Liegenschaften, die über die längsten Abwassersysteme verfügen, sind in der Regel Fliegerhorste wie z. B. Rostock – Laage (etwa 84 km) oder Schleswig (70 km). Es gibt jedoch auch zahlreiche kleine Liegenschaften, deren Sys­teme eine Länge von nur wenigen 100 m umfassen. Im Ge­gen­satz zu den Betreibern großer städtischer Abwassersys­teme ist die Bundeswehr also Betreiber räumlich getrennter Abwassersysteme in 1157 Liegen­schaften.

Neben den Kanälen und Leitungen gehören zu den Abwassersystemen Sonderbauwerke wie Kläranlagen, in denen das Abwasser durch mechanische, biologische oder chemische Prozesse gereinigt wird, oder Abscheideranlagen, in denen mineralölhaltige Leichtflüssigkeiten oder Fette physikalisch vom Abwasser getrennt werden. Hinzu gehören auch Rückhaltebecken, die die Regenabflüsse aus der Kanalisation in die Fließgewässer dämpfen (Tabelle 1).

Im Jahr 2010 ist in Bundeswehrliegenschaften Abwasser in einer Größenordnung von etwa 8,60 Mio. m³ angefallen, welches infolge von WC-Spülung, Körperpflege, Gebäudereini­gung sowie gewerbeartiger Nutzung im Kantinenbetrieb oder im Technischen Bereich als Schmutzwasser bezeichnet wird. Davon wurden 7,85 Mio. m³ über den An­schluss an die öffentlichen Kanalisationen entsorgt und den kommu­nalen Kläranlagen zur Reinigung zugeführt. Für die Fremd­entsorgung des Schmutzwassers wurden durchschnittliche Kosten in Höhe von 2,73 €/m³ bzw. Gesamtkosten von 21,43 Mio. € aufgewendet. Die verbleibenden 9 % des angefallenen Schmutzwassers wurden in bundeswehreigenen Kläranlagen gereinigt. Darüber hinaus wurden ca. 26 000 t Rückstände aus Leicht­flüssigkeits- und Fettabscheidern sowie Fäkalienschlämme entsorgt. Die Kosten hierfür beliefen sich zusätzlich auf etwa 1,45 Mio. €.

Darüber hinaus wird aber auch Regenwasser als Abwasser bezeichnet, wenn es in einem Kanalsystem gefasst und abgeleitet wird. Die Regenwasserableitung in die öffentliche Kanalisation ist gebührenpflichtig und verursacht weitere Kosten.

Ziele der Abwasserentsorgung

Mit der Abwasserentsorgung werden grundsätzlich drei Ziele erreicht:

1. Schutz der Gesundheit: Durch die fachgerechte Schmutzwasser­ableitung werden hygienische Standards gesichert, so dass der Ausbreitung von Krankheitserregern und Infektionen entgegengewirkt wird. Die Schmutzwasserableitung trägt damit grundlegend zur Einsatzfähigkeit der Bundeswehr bei.

2. Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft: Die Abwassersys­teme gewährleisten den bestimmungsgemäßen Gebrauch der technischen Infrastruktur. Durch eine fachgerechte Entwässerung kann z.B. auf Flugplätzen der Flugbetrieb auch während Regen­ereignissen aufrechterhalten werden; technische Bereiche und Gebäude werden gegen Überflutung durch abfließendes Regen­was­ser geschützt.

3. Dauerhafter Erhalt der Bausubstanz: Durch die Ableitung des Schmutz- und Regenwassers wird die vorhandene Bausubstanz gegen den schädigenden Einfluss von Wasser geschützt. Ge­bäudevernässung oder Frostschäden an Gebäuden und Ver­kehrs­anlagen infolge Wassereinfluss und einhergehender Tempe­ra­tur­beanspruchung werden vermieden.

Bei der Abwasserableitung wird grundsätzlich zwischen der Ent­wässerung in Trenn- und Mischsystemen unterschieden. Bei der Ent­wässerung im Trennsystem existieren zwei voneinander unabhängige Kanalsysteme, das Schmutz- und das Regenwasser­system. Das Schmutzwassersys­tem sammelt das durch die häus­liche und gewerbliche Nutzung verbrauchte Trinkwasser und lei­tet es der Behandlung in der Klär­anlage zu. In dem Re­gen­wassersystem werden die Nie­der­schlagsabflüsse von den Außen­flächen wie Dächern, Straßen und Wegen abgeleitet. In Ab­hängigkeit von der Intensität und der Dauer der Regenereignisse betragen die Regen­abflüsse ein Viel- bis 100-faches des Schmutz­wasserabflus­ses. Im Misch­system wird das Schmutz- und Regenwasser gemein­sam ab­geleitet.

Niederschlagsabflüsse sind häufig nicht oder in nur geringem Maße verschmutzt, so dass sie direkt in die Fließgewässer abgeleitet oder im Boden versickert werden können. Die Ab­koppelung von Flächen von Regen- oder Mischsystemen und die Versickerung der anfallenden Niederschlagsabflüsse bieten sich in Liegenschaften der Bundeswehr besonders an, weil hier oft versickerungsfähige Flächen im größeren Umfang zur Verfügung stehen. Durch Abkop­pelung und Versickerung können für neue Kanäle ge­rin­gere Rohrdurchmesser ge­wählt werden, möglicherweise kann sogar vollständig auf eine Re­gen­entwässerung verzichtet werden. Eine Versickerung ist jedoch nur möglich, wenn Flächen mit einer ausreichenden Versickerungsfähigkeit des Bodens zur Verfügung stehen und die Regenabflüsse nicht belastet sind. Regenabflüsse von Flächen, in denen wassergefährdende Stoffe eingesetzt werden, wie Tankanlagen oder Flächen des Technischen Bereich, in denen mit mineralölhaltigen Stoffen gearbeitet wird, sind grundsätzlich über einen Leichtflüssigkeitsabscheider zu entwässern.

Anforderungen an die Planung, den Bau und den Betrieb

Zum Schutz der Umwelt sowie für die Aufrechterhaltung einer regelkonformen Funktionsfähigkeit der Abwassersysteme werden an die drei Aufgaben Planung, Bau und Betrieb vielschichtige Anforderungen gestellt. Die Anforderungen bestehen sowohl auf der

rechtlichen als auch auf der
technischen Ebene.

Durch den Bau und Betrieb von Abwasseranlagen ist besonders das Umweltschutzgut „Wasser“ betroffen. Der Schutz und Umgang mit dem Gut Wasser ist übergeordnet durch die europäische Wasserrahmenrichtlinie und durch das Wasserhaushalts­gesetz (WHG) geregelt. Ergänzende Regelungen zum WHG treffen die Bundesländer in ihren Landeswassergesetzen, die durch landesspezifische Ver­ordnungen konkretisiert werden. Darüber hinaus geben die abwasserentsorgungspflichtigen Kommunen in ihren Satzungen Regelungen vor, die für die Planung, den Bau und den Betrieb der Abwasseranlagen in militä­ri­schen Liegenschaften zu be­rücksichtigen sind.

Die Bundeswehr als Betreiber der Abwasseranlagen ist grundsätzlich an die Einhaltung und Erfüllung dieser gesetzlichen Vorgaben gebunden. Ein Verstoß gegen diese Rechtsvorschriften kann für die Verantwortlichen strafrechtliche Folgen haben.

Neben den gesetzlichen An­for­derungen gibt es technische Regelwerke, die einheitliche Standards definieren und fachliche Grundlage für die Planung, den Bau und Betrieb von Abwasseranlagen in Bundes­wehr­liegenschaften sind. Dazu gehören die übergeordneten europäischen Normen (EN), die durch das Deutsche Institut für Normung e.V. (DIN) in national an­erkannte Regelwerke überführt werden sowie Arbeits- und Merkblätter der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (DWA).

Arbeitshilfen Abwasser

Um die geschilderten vielschichtigen Anforderungen für die Planung, den Bau und den Betrieb von Abwasseranlagen in Liegenschaften des Bundes in die Praxis umsetzen zu können, wurden die „Arbeitshilfen Abwasser“ im Auftrag des Bundes­ministeriums für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung sowie des Bundesministeriums der Verteidigung durch die Oberfinanzdirektion Niedersachsen erarbeitet und werden laufend fortgeschrieben [2]. Sie dienen der Unterstützung der Bau- und Wehrverwaltung sowie den freiberuflich tätigen Ingenieuren bei der Planung, dem Bau und dem Betrieb der Abwasseranlagen. Die Arbeitshilfen Abwasser berücksichtigen die gesetzlichen Regelwerke, technischen Normen und aktuelle, praxiserprobte Technologien. Durch die Bereitstellung von Verfahrensvorgaben und Materialien wie z. B. Muster für Dienst- und Betriebsanweisungen mit Maßnahmennotfallplänen, bei deren Erstellung Fachkollegen aus der Bau- und Wehrverwaltung regelmäßig mitwirken, sind die Arbeitshilfen Abwasser die maßgebende fachtechnische „Grundlage“ für ein regelkonformes, nachhaltiges und wirtschaftliches Planen, Bauen und Betreiben abwassertechnischer Anlagen. Durch die konsequente Anwendung der Arbeits­hilfen Abwasser wird eine Standardisierung der Arbeits- und Planungsabläufe erzielt, die ein hohes Qualitätsniveau der Arbeitsergebnisse sicherstellen. Die Arbeitshilfen Abwasser sind als baufachliches Regelwerk in den Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes (RBBau) aufgeführt.

Liegenschaftsbezogene Abwasserentsorgungskonzepte (LAK)

Seit den 1990-iger Jahren sind die Anforderungen an den Umweltschutz kontinuierlich gestiegen. Diese Entwicklung wurde durch die zunehmende Verfügbarkeit computergestützter Verfahren und durch Fortschritte in der optischen Inspektionstechnik begleitet. Zur systematischen Erfassung und Dokumentation der Abwasseranlagen sowie für die Sicherstellung der regel­konformen Planung und Ausgestaltung der Abwassersys­teme unter Berücksichtigung der rechtlichen Anforderungen hat der Bund das Verfahren des Liegenschaftsbezogenen Abwasserent-​sorgungsKonzeptes (LAK) entwickelt und eingeführt. Das LAK ist ein einheitliches Planungsverfahren, dessen Ziel die Erarbeitung eines entwässerungstechnischen Gesamtkonzeptes für eine Liegenschaft unter Berücksichtigung ihrer zukünftigen Nutzung ist. Im Sinne einer generellen Planung soll durch die Gesamtbetrachtung aller Abwasseranlagen einer Liegenschaft erreicht werden, dass sowohl Auswirkungen von Einzelmaßnahmen als auch übergeordnete, strukturelle Anforderungen als Vorgabe für einzelne Baumaßnahmen berücksichtigt werden können. Damit ist der generelle Planungsansatz des LAK auch von zentraler wirtschaftlicher Bedeutung. Das Kosteneinsparpotenzial, welches durch die frühzeitige, generelle Planung bei den Bauinvestitionen und den langfristigen Betriebskosten von Abwassersystemen und -anlagen erzielt werden kann, ist deutlich größer als in den nachfolgenden Objekt- und Ausführungsplanungsphasen auf der Detailebene. Das LAK-Verfahren ist als Bestandteil der Arbeitshilfen Abwasser beschrieben.

Zur Erfüllung der Anforderungen ist das LAK in mehrere Arbeits­schritte unterteilt. Im Sinne einer Grundlagenermittlung erfolgen in einem ersten Schritt eine digitale Bestandserfassung, – bei Bedarf auch Vermessung - und eine bautechnische Zustands­erfassung der Kanäle, Leitungen und Schächte mittels optischer Inspektion. Die Inspektion wird mit Hilfe von speziell hierfür entwickelten Kamerasystemen durchgeführt und vollständig digital dokumentiert.

Aufbauend auf den Ergebnissen der Bestandserfassung und der optischen Inspektion erfolgt die Bewertung des bautechnischen Zustands und der hydraulischen Leistungsfähigkeit des Abwas­ser­systems. Die bautechnische Zustandsbewertung erfolgt in Abhängigkeit von Art und Ausmaß der beobachteten Schäden im Kanal unter Berücksichtigung der Schutzziele Dichtheit, Stand­sicher­heit und Betriebssicherheit. Die Bewertung der hydrauli­schen Leistungsfähigkeit des Abwassersystems wird mit Hilfe von hydraulischen Simulationsmodellen durchgeführt. Damit lassen sich auch Optimierungspotentiale im Abwassersystem erkennen.

Auf Grundlage der Bestands- und Zustandserfassung sowie den Zustandsbewertungen werden generelle planerische Festle­gun­gen getroffen, die übergeordnete, konzeptionelle Aspekte be­rücksichtigen:

Prüfung wasserrechtlicher Vorgaben auf ihre Aktualität und Re­levanz für die Entwässerungskonzeption und die vorhande­nen Abwasseranlagen.
Beachtung der Grundsätze der Abwasservermeidung durch Flächenabkoppelung und Regenwasserversickerung.
Prüfung der vorhandenen Abwasseranlagen auf ihre Erfordernis, z. B. Rückbau von nicht mehr benötigten Abscheideranlagen.
Vergleich von Planungsalternativen unter rechtlichen, technischen und betrieblichen Anforderungen.

Abschließend wird der Bedarf an Baumaßnahmen festgelegt. Die getroffenen Festlegungen und Priorisierungen sind die Grundlage für alle nachfolgenden, objektbezogenen Planungsphasen. Aufgrund seiner generellen Aussagekraft hat das LAK den Status eines baufachlichen Gutachtens gemäß den Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes (RBBau) und ist baufachliche Unterlage für die Entscheidungsunterlage Bau (ES-Bau).

Die Bestands- und Zustandserfassung liefert eine digitale Bestandsdokumentation des Abwassersystems. Die Dokumentation erfolgt auf Grundlage der Vorgaben der Baufachlichen Richtlinien Vermessung (BFR Verm) und den Arbeitshilfen Abwasser. Damit werden eine einheitliche Erfassung und Dokumentation in bundesweit eingeführten geografischen Informationssystemen mit einheitlichem Raumbezug gewährleistet. In der Bauverwaltung wird hierfür das „Liegenschaftsinformationssystem Außenanlagen – LISA verwendet. Der Datenaustausch zwischen den Beteiligten erfolgt mit dem Datenaustauschformat „Isybau XML-2006“, welches gemäß den Anforderungen der Bau- und Wehrverwaltung entwickelt worden ist. Die bundesweit einheitliche Bestandsdokumentation ist die Grundlage für zukünftige Bauplanungen und die Planung der Betriebsaufgaben

Sanierung von Abwassersystemen

Bauliche Veränderungen von Abwasseranlagen erfolgen heute mehrheitlich im Bestand. Die Sa­nierung der bestehenden Abwasseranlagen zur Sicherstel­lung und Wiederherstellung ihrer Funktionsfähigkeit sowie zur Einhaltung der rechtlichen An­forderungen ist eine Dauer­auf­gabe. Grundlage für die wirt­schaftliche Planung und Um­setzung erforderlicher Kanal­sa­nierungsmaßnahmen ist das LAK.

In der liegenschaftsübergreifenden Betrachtung können aus der Gesamtheit der aufgestellten LAK entsprechende Investitionsbudgets für die Sanierung abgeleitet werden. Mit Bezug auf die Gesamtlänge von 7739 km aller Kanäle und Leitungen in militärischen Liegenschaften wurde bis heute für 4836 km (62,5 %) eine Zustandserfassung im Rahmen eines LAK durchgeführt. Von diesen inspizierten Kanälen und Leitungen sind etwa 1722 km (35,6 %) sanierungsbedürftig. In den vergangenen Jahren sind von den sanierungsbedürftigen Kanälen und Leitun­gen bereits 654 km (38 %) mit einem Investitionsvolumen von etwa 345 Mio. € saniert worden. Für die Sanierung des verbleibenden, sanierungsbedürftigen Anteils sowie für den geschätzten Sanierungsbedarf aus noch nicht inspizierten Kanälen und Leitungen ist unter Annahme von durchschnittlichen Sanierungskosten von 530 €/m ein Mittelbedarf von über 1,1 Mrd. € zu prognostizieren [1].

Eine entscheidende Einflussgröße für die Wirtschaftlichkeit und die Kosten der Sanierung ist die Wahl der Sanierungsart. Grundsätzlich wird bei der Sanierung von Kanälen, Leitungen und Schächten zwischen den Sa­nie­rungsarten Reparatur, Reno­vierung und Erneuerung unterschieden.

Die Reparatur umfasst Maßnahmen zur Behebung örtlich begrenzter Schäden. Reparatur­maß­nahmen werden manuell oder durch Robotersysteme durch­geführt. Zu den Reparatur­ar­beiten zählen das Entfernen von Wurzeleinwüchsen und Ablagerungen oder das Versschließen von kleineren Leckagen. Die Re­pa­ratur örtlich begrenzter Einzelschäden ist eine kostengünstige Sanierungsmaßnahme. Eine offene Baugrube ist nicht erforderlich.

Als Renovierung werden Sa­nie­rungsverfahren beschrieben, die eine Verbesserung der ak­tu­el­len Funktionsfähigkeit von Abwasserkanälen und Leitungen unter Einbezug ihrer ursprünglichen Substanz bewirken. Ein Beispiel ist die Sanierung mit Hilfe von Schlauchlinern. Diese bestehen aus einem Textilschlauch, der mit Kunstharz getränkt über den Abwasserschacht in den zu sanierenden Kanal eingezogen und mit Wasser- oder Luft­über­druck an die Rohrwandung angepasst wird. Infolge der Aus­här­tung des Harzes entsteht im ursprünglichen Querschnitt ein neues, tragfähiges „Rohr“. Reno­vie­rungsmaßnahmen werden ergriffen, wenn die statische Tragfähigkeit des Altkanals nicht mehr gewährleistet ist oder die Sanierung des Kanals mit Repa­ra­turverfahren aufgrund einer Vielzahl von Einzelschäden un­wirt­schaftlich ist.

Im Gegensatz zur Reparatur und Renovierung erfolgt die Erneuerung in der Regel in offener Bauweise. Mit ihr ist ein Aufbruch der Oberfläche verbunden. Die Kos­ten der Erneuerung stehen in direkter Abhängigkeit von den Kosten für die Wiederherstel­lung der Oberfläche, des Kanaldurchmessers, der Bodenbeschaffen­heit, des Grundwassereinflusses und der Tiefenlage des Abwasser­kanals. Mit der offenen Bauwei­se sind häufig erhebliche Einschränkungen in der Nutzung der baustellennahen Infrastruktur verbunden. Aus Kostengründen wird eine Sanierung in offener Bauweise daher nur angestrebt, wenn eine Sanierung mit Reparatur- oder Renovierungsverfahren nicht möglich ist oder auf Basis einer Kostenvergleichsberechnung nachgewiesen wird, dass die Erneuerung die wirtschaftlichere Alternative ist.

Der Neubau von Kanälen und Leitungen erfolgt im Rahmen von baulichen Erweiterungen oder im Fall einer Änderung der Ent­wässe­rungskonzeption auf Grundlage eines LAK. Im Regel­fall wird dabei die offene Bau­weise eingesetzt.

Betrieb von Abwasseranlagen in der Bundeswehr

Neben der Planung und dem Bau bzw. der Sanierung ist der Be­trieb der Abwasseranlagen eine zentrale Aufgabe, der sich auf ihre gesamte Lebensdauer erstreckt. Zu den Betriebsaufga­ben zählen die

Inbetriebnahme,
Wartung, Kontrolle und Überwachung sowie
Störungsbeseitigung.

Sie werden durch die Mitarbeiter der Bundeswehr-Dienstleis­tungszentren durchgeführt. Unter Berücksichtigung der technischen und gesetzlichen Anforderungen werden die Abwasseranlagen mit dem Ziel bewirtschaftet, dass die Funktionsfähigkeit dauerhaft aufrecht erhalten bleibt und zugleich Kosten und negative Auswirkungen auf die Umwelt minimiert werden. Für die Zielerreichung wird die Betriebsorganisation in vier Phasen unterteilt:

Bedarfsermittlung
Arbeitsplanung
Arbeitsdurchführung
Betriebsdatendokumentation

In der Bedarfsermittlung wird der Umfang der notwendigen Betriebsaufgaben definiert. Dabei werden gesetzliche Anforderungen, aktuelle Bestandsdaten, betriebliche Grunddaten, Betriebserfahrungen und Hinweise aus dem LAK berücksichtigt. Die Aufgaben werden zyklisch und in Form von Wartungs- und Inspektionsplänen festgelegt. In der Arbeitsplanungsphase werden auf Grundlage des ermittelten Bedarfs sowie örtlicher Randbedingungen, logistischer Ressourcen und in Abhängigkeit des zur Verfügung stehenden Personals die Arbeitsaufträge erteilt. Zu berücksichtigen sind Instandsetzungsarbeiten, die beim Vorliegen von Schäden oder Störungen kurzfristig erforderlich werden. Die Durchführung der Arbeiten erfolgt auf Grundlage von Betriebsanweisungen unter Berücksichtigung der Unfallverhütungsvorschriften mit dem bereitgestellten Gerät. Ein wichtiger Aspekt ist die Dokumentation der durchgeführten Arbeiten sowie der festgestellten Schäden, Störungen oder sonstigen Besonderheiten. Die Informationen werden als Betriebsdaten dokumentiert. Die Dokumentation dient als Nachweis für die Eigenkontrolle und wird als Grundlage für die betriebliche Optimierung verwendet.

Ein Beispiel für die bedarfsgerechte Betriebsorganisation ist die Aufgabe der Kanalreinigung. Auf Grundlage der im LAK ermittelten Bestandsdaten des Entwässerungssystems sowie unter Berücksichtigung von Betriebserfahrungen und -daten wird der spezifische Reinigungsbedarf festgelegt. Unter Berücksichtigung des festgelegten Reinigungsbedarfs sowie des Zeitbedarfs für die An- und Abfahrt zu den Liegenschaften koordiniert das technische Gebäudemanagement des zuständigen Bundeswehr- Dienstleistungszentrum die Arbeits- und Einsatzplanung der bundeswehreigenen Spül- und Reinigungsfahrzeuge. Insbesondere der immer höhere Zeitbedarf für die An- und Abfahrt zu den Liegenschaften, erfordert eine optimierte Betriebsorganisation und die Umsetzung einer bedarfsorientierten Kanalreinigung. Die während der Reinigung erhobenen Betriebsdaten wie gereinigte Kanallänge, Reinigungsdauer und Räumgutmenge werden in einer Datenbank erfasst und stehen als Planungsgrundlage für die erneute Einsatzplanung zur Verfügung.

Am Beispiel der Kanalreinigung zeigt sich, dass die drei Aufgaben Planung, Bau bzw. Sanierung und Betrieb abwassertechnischer Anlagen wie Kanäle, Abscheider und Pumpwerke nicht isoliert voneinander betrachtet werden können, sondern einer Gesamtbetrachtung bedürfen. Die Planung und Konzeption der Abwasseranlagen beeinflusst langfristig die Betriebsaufgaben und die damit verbundenen Kosten. Umgekehrt können aus dem Betrieb wichtige Hinweise für zukünftige Planungen gewonnen werden. Damit das Fachpersonal in den Bundeswehr-Dienstleistungszentren einen aktuellen Kenntnisstand hat, finden regelmäßig bundeswehreigene Lehrgänge oder Symposien statt.

Auch Fachfortbildungen an Bildungseinrichtungen außerhalb der Bundeswehr und die Möglichkeit des Erfahrungsaustauschs  mit Fachkollegen kommunaler Abwasserentsorgungsbetriebe wird durch das betriebstechnische Personal rege genutzt.

Fazit

Intakte Abwasseranlagen in Lie­gen­schaften der Bundeswehr sind eine wichtige Grundvoraussetzung für die Einsatzfähigkeit der Bundeswehr. Im Gegensatz zu den öffentlichen Kommunen verfügt die Bundeswehr als Be­trei­ber von Abwasseranlagen über eine große Zahl räumlich ge­­trennter Entwässerungssys­teme verschiedener Größenordnungen und über umfangreiche Erfahrung und Kompetenz auf dem Abwassergebiet. Mit dem Bau und Betrieb der Abwassersys­te­me sind hohe Investitionen und Kosten verbunden, die für den Betrieb, die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit und den Substanzerhalt der Abwasseranla­gen notwendig sind. Aufgrund der liegenschaftsspezifischen Randbedingungen sind die technischen und rechtlichen Anforderungen an die Planung, den Bau und Betrieb der Abwasseranlagen komplex und vielschichtig. Die in den Arbeitshilfen Ab­was­­ser getroffenen Verfahrensvorgaben, Festlegungen und bereitgestellten Materialien sind daher Grundlage und Hilfestellung für eine regelkonforme Pla­nung, Bau und Betrieb sowie für eine einheitliche Bestands­do­kumentation der abwasser­tech­nischen Anlagen. Die Be­ach­tung und konsequente Um­set­zung dieser Vorgaben durch die Wehrverwaltung und die Bau­ver­waltungen der Länder unter Ver­wendung der eingeführten Soft­wareinstrumente gewährleis­ten eine effiziente Planung und Ausgestaltung sowie einen wirtschaftlichen Betrieb der Abwassersysteme in der Bundeswehr.

Über den Geltungsbereich der Liegenschaften der Bundeswehr hinaus kommen die Arbeitshilfen Abwasser und die darin getroffenen fachlichen und DV-technischen Festlegungen sowie die bereitgestellten Musterdokumente für Dienst- und Betriebsanweisungen in vielen Kommunen des Inlandes, bei Ingenieurbüros und auch im Ausland zur Anwendung und erfahren ein hohes Maß an Akzeptanz. Damit setzt die Bundeswehr auch auf dem Fachgebiet der Abwassertechnik Maßstäbe.

Literatur und Quellen

[1] Daten der Bauverwaltung, Stand 07/2012 [2] www.arbeitshilfen-abwasser.de, Stand: 06/2012

Jetzt Artikel freischalten:

tab DIGITAL

14 Tage kostenlos testen

2,49 € / Woche*

Fachwissen jederzeit und überall.

Greifen Sie auf exklusive PLUS-Artikel und das komplette Online-Archiv zu und lesen Sie tab bequem im E-Paper-Format. Das digitale Abo für alle, die flexibel bleiben möchten.

Ihre Vorteile:

  • Exklusive tab-PLUS-Artikel
  • 6 E-Paper für mobiles Lesen
  • Online-Archivzugang

*129,48 € bei jährlicher Abrechnung inkl. MwSt.

Jetzt bestellen

tab KOMBI

4,99 € / Woche*

Das komplette tab-Erlebnis – digital & gedruckt.

Für alle, die Fachinformationen auf allen Kanälen nutzen möchten: Kombinieren Sie Print und Digital, profitieren Sie von unseren Fachforen und präsentieren Sie Ihr eigenes Projekt.

Ihre Vorteile:

  • Exklusive tab-PLUS-Artikel
  • 6 Print-Ausgaben pro Jahr
  • E-Paper für mobiles lesen
  • Teilnahme an einem Fachforum
  • Online-Archivzugang
  • Veröffentlichen eines Projekts

*259,48 € bei jährlicher Zahlung inkl. MwSt. & Versand

Jetzt bestellen

Thematisch passende Artikel:

Ausgabe 02/2015

Entwässerungen planen und ausführen

Grundlagen für eine dauerhafte Funktion

Die wichtigsten Anforderungen bei der Planung und Ausführung von Gebäudeentwässerungen sind die normgerechte Bemessung der Abwasserleitungen – unter Berücksichtigung des Mindestgefälles und der...

mehr
Ausgabe 05/2011

Fettabscheider im Fokus

Wer laut Gesetz einen Fettabscheider braucht, hat dessen korrekten Betrieb mit einer Fülle von Pflichtaufgaben sicherzustellen. Sachkundelehrgänge qualifizieren den Betreiber für das...

mehr

2. Deutscher Kanalnetzbewirtschaftungstag

Auf Schatzsuche im Kanal

Nach dem erfolgreichen Auftakt 2013 mit mehr als 250 Teilnehmern bestimmt nun ein siebenköpfiger Lenkungskreis die Geschicke der zukünftigen Veranstaltungen mit dem Titel Deutscher...

mehr
Ausgabe 06/2025

Strengere Grenzwerte für fetthaltiges Abwasser

Effektive Lösungsansätze für die Fettnachbehandlung

Eine flächendeckende Reduzierung von Arzneimittelrückständen, die erweiterte Verpflichtung zur Entfernung biologisch abbaubarer organischer Stoffe oder strengere Grenzwerte für Phosphor und...

mehr

Betreiberpflichten bei Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten

Die Gütegemeinschaft Entwässerungstechnik e. V. (GET) informiert

Abwasser, das Leichtflüssigkeiten, wie z.B. Öle oder Kraftstoffe enthält, darf nicht unbehandelt in die öffentliche Kanalisation gelangen. Daher benötigen viele Gewerbe- und Industriebetriebe,...

mehr