Das aktuelle Rechtsurteil: Installationsschächte

Zur Größe von Installationsschächten

Die TGA erfordert in einem Gebäude regelmäßig viel Platz, insbesondere in gewerblich genutzten Objekten. Das Ziel des Bauherrn ist es dabei, möglichst viel wirtschaftlich nutzbare Fläche zu erhalten. Der Fachplaner muss demgegenüber dafür Sorge tragen, dass die TGA ausreichend Platz in Installationsschächten erhält. In technischer Hinsicht wird hierzu die für das Jahr 2016 erwartete VDI-Richtlinie 2050 Blatt 1.1 von Bedeutung sein. Sie wird sich insbesondere mit dem Platzbedarf für Installationsschächte befassen. Die damit verbundenen Rechtsfragen werden anhand eines Falles, den das OLG Braunschweig zu entscheiden hatte, erörtert.

1. Der Fall (vereinfacht nach OLG Braunschweig, Az.: 8 U 123/08)

Der Kläger lässt eine Ferienwohnanlage planen und errichten. Hierzu beauftragt er sowohl einen Architekten (Objektplanung) als auch einen Sonderfachmann mit der Fachplanung für den Bereich der Lüftungstechnik. Die einzelnen Wohnungen sollen verkauft werden. Der Fachplaner berücksichtigt in seiner Planung zwei Zentralschächte. Der Architekt dimensioniert die Zentralschächte mit 6,72 m2 und 6,14 m2, was den Vorgaben in etwa entspricht. Nach der endgültigen Fertigstellung des Objekts befinden sich in diesen Schächten jedoch...

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