Aktualisierte Trinkwasserverordnung

Was der Fachplaner zu beachten hat

Die Sicherheitsstandards an die Trink­wasserhygiene haben sich in den vergangenen Jahren stark erhöht.

Um dieser Ent­wick­lung gerecht zu werden, wurde die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) aktualisiert. Seit No­vember 2011 ist sie in einer über­arbei­teten Version in Kraft.

Die Änderungen betreffen nicht nur Betreiber von Trinkwasserinstallationen, sondern vielmehr auch deren Fachplaner sowie Installateure. Denn bereits bei der Ausschreibung eines Projekts ist darauf zu achten, dass alle Weichen für eine normenkonfor­me Trinkwasserinstallation ge­stellt sind.

Besonders gravierend ist die jährliche Untersuchungspflicht für bestimmte Trinkwassererwärmungsanlagen nun auch in Wohngebäuden (ausgenommen Ein- und Zweifamilienhäuser). Zwar wird den Betreibern dieser Anlagen grundsätzlich die Verantwortung für deren hygienisch einwandfreien Zustand übertragen, dennoch hat der Fachplaner bereits im Vorfeld dafür Sorge zu tragen, dass später eben diesen Verpflichtungen nachgekommen werden kann. So muss z. B. die Einrichtung von speziellen Ventilen zur Probeentnahme von vornherein mit einbezogen werden. Insgesamt obliegt dem Fachplaner die Verantwortung zu einer hygienebewussten An­lagen­konzeption.

Hierbei kommt nicht nur der vorausschauenden Planung, sondern auch der Wahl des geeigneten Materials eine wichtige Rolle zu. Auf der sicheren Seite ist der Fachplaner, wenn er sich für Kupfer entscheidet. Der Werkstoff wirkt antimikrobiell und nimmt keinen Einfluss auf die Trinkwasserqualität. Darüber hinaus bietet die Innenseite nahtlos gezogener Kupferrohre keine Angriffsfläche für Ablagerungen. Außerdem sind sie für sämtliche Desinfektionsverfahren geeignet – von der thermischen bis zur chemischen Vorgehensweise. Bereits bestehende Trinkwasser­installationen aus Kupfer lassen sich zudem auf den nach TrinkwV geforderten Stand brin­gen, da sie mit sämtlichen nach DVGW zugelassenen Sys­tem­komponenten kompatibel sind.

Speziell vor dem Hintergrund der Neuerungen in der TrinkwV bietet KME in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Fachverband für Luft- und Wasserhygiene e.V. (DFLW) Ergänzungsschulungen an. Die Seminare „Trinkwasser­hygiene nach Norm“ (nach VDI 6023 Kat. A) richten sich an Ingenieure, TGA-Techniker, Sachverständige und Fachplaner, die sich entsprechend qualifizieren möchten. Weitere Informationen zu den Schulungen der KME Academy sind unter www.kme.com verfügbar.

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