GMG statt GEG: Ein Schritt vor, zwei zurück?

Gebäudemodernisierungsgesetz – Fortschritt mit offenen Fragen

Mit den Eckpunkten für ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) kündigt die Bundesregierung einen grundlegenden Richtungswechsel an: Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) soll in zentralen Teilen ersetzt werden. Im Fokus steht die Abkehr von der bisherigen 65-%-Vorgabe für erneuerbare Energien bei Heizungen. Künftig soll ein technologieoffener Ansatz gelten, ergänzt durch eine stufenweise Beimischung klimafreundlicher Brennstoffe bei fossilen Systemen – kurz als „Bio-Treppe“ bezeichnet.

Markus Münzfeld,
Chefredakteur tab.
Bild: tab

Markus Münzfeld,
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Auf den ersten Blick bedeutet dies mehr Flexibilität und weniger regulatorische Komplexität. Für die TGA-Planung eröffnet ein technologieoffener Ansatz grundsätzlich größere Spielräume bei der Systemauswahl. Bei genauer Betrachtung zeigen sich jedoch offene Punkte. Mit dem Wegfall der 65-%-Regel entfällt ein zentrales Instrument zur CO2-Minderung. Gleichzeitig bleibt unklar, wie die Klimaziele künftig verbindlich erreicht werden sollen. Auch die geplante „Bio-Treppe“ wirft Fragen auf: Die Verfügbarkeit klimafreundlicherer Brennstoffe und langfristige Kostenentwicklungen sind derzeit nur vage abschätzbar. Mit Blick über den Tellerrand bleibt zudem für die Nutzer von fossilen Energien das Abhängigkeitsrisiko von deren Kosten bestehen, die, wie jüngst der Nahost-Konflikt zeigt, akut steigen können. Dazu fatal: Mit dem geplanten GMG soll die Beratungspflicht entfallen, bei einem Heizungstausch über erneuerbare Alternativen zu informieren. Angesichts steigender Energiekosten und komplexer Förderbedingungen wäre eine qualifizierte Beratung jedoch mehr denn je wichtig.

Für die Planungspraxis entsteht damit ein Spannungsfeld zwischen kurzfristiger Investitionsentscheidung und langfristiger Betriebssicherheit. Hinzu kommt, dass bestehende Regelungen zur Gebäudeautomation in der aktuellen Form zur Disposition stehen. Gerade hier liegt jedoch ein wesentlicher Hebel für Effizienz, Transparenz und optimierten Betrieb. Parallel zeichnet sich mit der DIN/TS 18599-11 eine Weiterentwicklung der Bewertungsgrundlagen ab, die im künftigen GMG eine Rolle spielen dürfte. Ein Fachbeitrag in dieser Ausgabe klärt Sie dazu auf.

Das geplante Gesetz steht damit für Offenheit, aber auch für neue Unsicherheiten. Für die TGA-Planung bedeutet dies eine wachsende Verantwortung: Entscheidungen müssen stärker technisch, wirtschaftlich und systemisch begründet werden. Ob das GMG tatsächlich zu mehr Klarheit führt oder bestehende Zielkonflikte verschärft, bleibt offen – die Eckpunkte wirken derzeit eher wie ein Schritt vor und zugleich zwei zurück, meint

 

Markus Münzfeld

Chefredakteur tab und Fachplaner für TGA

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