VDI 6211: Einrichtungen zur Rauchableitung bzw. Be- und Entlüftung

Belüftung und Rauchabzug in Aufzugsanlagen

Mit der gestiegenen Dichtheit aufgrund einer höheren Energieeffizienz von Gebäuden haben sich die Herausforderungen für die Lüftung und Rauchableitung von Aufzügen und Aufzugsschächten verändert. Die Richtlinie VDI 6211 „Aufzugsanlagen - Be- und Entlüftungseinrichtungen sowie Einrichtungen zur Rauchableitung von Aufzugsanlagen und Aufzugsschächten“ legt die Anforderungen an die Lüftungs- und Rauchabzugsanlagen in Aufzugsschächten und Fahrkörben fest und unterstützt Planer, Betreibende sowie Wartungspersonal dabei, die Luftqualität und Sicherheit auch in modernen, dichten Gebäuden sicherzustellen. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Belüftung und Entlüftung von Fahrkörben und Aufzugsschächten sowie auf der Ableitung von Rauchgasen ins Freie. Die Richtlinie bietet zu den daraus entstehenden Fragestellungen Unterstützung und Lösungsansätze an. Zudem werden Anforderungen an die Kontrolle und Wartung von Lüftungsanlagen definiert.

Die VDI 6211 ist im Oktober 2024 erschienen und online über DIN Media zu beziehen. VDI-Richtlinien zu Personen- und Lastenaufzügen sollen Planern, Sicherheitsorganisationen, Behörden sowie anderen Verantwortlichen Informationen bieten, um Aufzüge im Brandfall sicher zu betreiben. Neben dem Schutz der Nutzenden und der Gebäudesicherheit stehen auch die Einhaltung rechtlicher Vorgaben und die Optimierung des technischen Betriebs im Fokus.

Die Richtlinie VDI 6211 soll Planer, Betreibende sowie Wartungspersonal dabei unterstützen, die Luftqualität und Sicherheit in modernen, dichten Gebäuden sicherzustellen.
Bild: Clipdealer

Die Richtlinie VDI 6211 soll Planer, Betreibende sowie Wartungspersonal dabei unterstützen, die Luftqualität und Sicherheit in modernen, dichten Gebäuden sicherzustellen.
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