Weit mehr als eine Wasserquelle
Planung von öffentlichen WaschtischanlagenWer öffentliche Waschtischanlagen plant, der weiß: In öffentlichen Sanitärräumen gelten völlig andere Kriterien für die sanitärtechnische Einrichtung als in privaten Bädern – nicht zuletzt deshalb, weil sich Menschen außerhalb ihres Privatbereichs oft anders verhalten. Deshalb kommt es hier auf hygienische, ressourcensparende und robuste Lösungen an.
Die Angaben zur Bewertung unterschiedlicher Armaturentechnologien beziehen sich auf Hygiene, Wassereinsparung, Komfort und Schutz vor Vandalismus,...
Die Angaben zur Bewertung unterschiedlicher Armaturentechnologien beziehen sich auf Hygiene, Wassereinsparung, Komfort und Schutz vor Vandalismus, Pflege, Instandhaltung und Sanierung. Ob an Waschtischen sensorgesteuerte (berührungslose) Auslaufarmaturen zum Einsatz kommen, elektronisch gesteuerte Selbstschluss-Armaturen (CVD), hydraulisch gesteuerte Selbstschlussarmaturen oder Einhebelarmaturen, ob diese auf dem Beckenrand stehen oder als Wandauslauf Anwendung finden, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab.
Bewertung nach Einsatzort
Im öffentlich-gewerblichen Umfeld erfüllen Sanitärarmaturen weit mehr als die objektspezifischen Aspekte. Sie sind vor allem ein wichtiger Bestandteil im Hygienekonzept zur Einhaltung der Trinkwassergüte.
An vielgenutzten Waschplätzen müssen Armaturen
Je hochwertiger ein Objekt oder je höher das Prestige (Autohäuser, Hotels), umso ansprechender und zeitloser ist das Design einer Waschtisch-Armatur und umso höhere Komfortansprüche bei Handhabung und Hygiene muss der Wasserauslauf erfüllen. Die Wertigkeit des Designs hat aber noch eine andere Funktion: Erstklassiges Armaturendesign erhöht die Vandalismusschwelle in öffentlichen Gebäuden deutlich. Untersuchungen in Schulen, Hochschulen und Mensen haben gezeigt, dass eine hochwertige Sanitärraumausstattung bei jungen Menschen zwischen zehn und 25 Jahren Respekt vor dem Objekt verschafft.
Ökologische und ökonomische Gesichtspunkte
Die Wirtschaftlichkeit am Waschtisch wird durch zwei Faktoren beeinflusst: einerseits durch eine langlebige, wartungsarme Produktqualität, die letztlich Unterhaltskosten minimiert, und andererseits durch die Wahl der geeigneten Technologie für den entsprechenden Einsatzbereich, um den Verbrauch von Wasser und Energie mit den Komfort- und Hygieneansprüchen in Einklang zu bringen.
Der Planer hat hier entsprechend den örtlichen Gegebenheiten eine geeignete Armaturentechnologie zu wählen. Selbstschlussarmaturen bieten eine sichere Funktion und sind in erster Linie eine ökonomisch sinnvolle Alternative, zumal sich die Wasserlaufzeiten individuell auf die Bedürfnisse anpassen lassen. Wird jedoch die Laufzeit zu kurz gewählt, drückt der Nutzer während eines Waschgangs mehrmals den Betätigungsknopf. Das gewünschte Einsparpotential wird dann verfehlt. Für beaufsichtigte Sanitärbereiche mit starker Nutzerfrequenz sind deshalb elektronische Waschtischarmaturen zu empfehlen. Sie sparen gegenüber Einhebelarmaturen bis zu 60 % Wasser und gegenüber Selbstschlussarmaturen bis zu 30 %.
Als gutes Werkzeug zur Beurteilung von wasser- und energiesparenden Armaturen hat sich das mittlerweile etablierte europäische WELL-Label erwiesen. Bei diesem Label werden nicht nur der Wasserdurchfluss, sondern auch die Auswirkungen auf den Energieverbrauch bei der Warmwasserentnahme herausgestellt. Sanitärarmaturen für den öffentlichen Bereich werden insbesondere hinsichtlich der Laufzeitfunktionen bewertet. Ein Beispiel ist die elektronische Waschtischarmatur „Celis E“ von Schell, die aufgrund des integrierten Durchflussbegrenzers und der nutzungsabhängigen on/off-Funktion einen geringen Wasserverbrauch ermöglicht. Neben der Wasser- und Energieeffizienz ist jedoch die Hygiene beim „Public“-Einsatz das wichtigste Kriterium.
Trinkwasserhygiene – zum Schutz der Gesundheit
Die Wahrscheinlichkeit, dass man bei der Nutzung öffentlicher Sanitäranlagen in Kontakt mit Keimen kommt, liegt laut einer Studie der Fachhochschule Gießen zwischen 50 und 80 Prozent – je nach Typ bzw. Kategorie der Anlage: Die Belastung in Sanitäranlagen von Schwimmbädern fiel mit 80 % am höchsten aus, bei Autobahnraststätten, Bahnhöfen und Sportzentren waren es 70 %. Sanitäranlagen in Gaststätten, Restaurants, öffentlichen Veranstaltungsorten und Stadtzentren waren zu etwa 50 % mit Keimen belastet. Am schwerwiegendsten waren innerhalb eines Sanitärraums Verunreinigungen der Toilettensitze mit rund 40 % und der Waschtischarmaturen mit 25 % (!). Es folgten die Betätigungstasten im Urinal- und WC-Bereich mit je 12 %.
Für öffentliche Sanitärraume ist die Hygiene zum Schutz der Benutzer das oberste Gebot. Der Anspruch vieler Menschen, öffentliche Sanitärbereiche möglichst berührungslos nutzen zu können, hat anbetracht der oben genannten Erkenntnisse seine Berechtigung. Optimale und somit zeitgemäße Hygiene bieten infrarot- bzw. sensorgesteuerte Waschtischarmaturen. Wo ein hoher Vandalenschutz erforderlich ist, kommen selbstschließende Varianten zum Einsatz, die bereits einem hohen Hygienestandard entsprechen, weil die Armatur nach dem Händewaschen nicht mehr angefasst werden muss.
Bei der Hygiene lassen sich unterscheiden:
1. äußerliche Hygienefaktoren, hierzu zählen:
Bei absolut hygienischer Handhabung der elektronischen Waschtischarmatur verringert sich automatisch der Reinigungsaufwand für das Personal, weil sich weniger Seifenreste und Wasserpfützen am Beckenrand sammeln. Die optische Sauberkeit bleibt länger erhalten.
2. innere Hygienefaktoren, hierzu zählen:
Neben der Einhaltung der Kalt- und Warmwassertemperaturen ist die Vermeidung von Stagnation in Trinkwasserleitung eines der wichtigen Ziele in der Planung von Trinkwassersystemen.
Dabei ist es in vielen öffentlichen Gebäuden äußerst schwierig, den in der DIN 1988-100 geforderten bestimmungsgemäßen Betrieb, das heißt die regelmäßige Entnahme von Trinkwasser an den Entnahmestellen, zu gewährleisten. Dies bedeutet, dass bei der Planung sichergestellt werden muss, dass Wasser nicht länger als sieben Tage in den Leitungen stagnieren darf bzw. – wie in der VDI 6023 gefordert – für besondere Anwendungen nicht länger als 72 h. Bei Neubauinstallationen liegt die Lösung in der klugen Rohrführung, hierzu gehören beispielsweise Ringinstallationen. In den meisten Fällen reicht diese Maßnahme jedoch nicht aus, um die Trinkwassersicherheit zu gewährleisten, sondern muss durch geeignete Armaturen und Ausstattungselemente ergänzt werden – passend zur Situation.
In Sanierungs- und Renovierungsobjekten, bei denen die Rohrführung nicht zu ändern ist, kann durch den Einsatz moderne Armaturentechnik eine hygienische Trinkwasserversorgung sichergestellt werden. Hier muss dannauf Basis eines geführten Raumbuches das Nutzerverhalten eingeschätzt und analysiert werden. Durch den Einsatz von Automatikarmaturen mit integrierten Stagnationsspülungen kann dann der geforderte bestimmungsgemäße Betrieb erreicht werden. Bei den Schell-„Vitus“-Armaturen mit CVD-Touchelektronik lassen sich die Spülzeiten über eine Software individuell programmieren, sodass innerhalb eines Sanitärraums selten genutzte Waschtische (z. B. in den hinteren Raumbereichen) häufiger gespült werden können als stärker frequentierte Waschplätze (z. B. im Eingangsbereich). Außerdem kann an diesen Armaturen eine separate thermische Desinfektion auf der Heißwasserseite ausgeführt werden.
Aber auch bei Neuinstallationen wird man sich in verschiedenen Fällen gegen den Einsatz von Einhebelarmaturen oder hydraulisch gesteuerten Selbstschlussarmatur entscheiden müssen. Hier steht die Trinkwasserhygiene hierarchisch über den berechtigten Zielen, Investitionskosten und Wasser zu sparen. In vielen Fällen lässt es die Bausituation jedoch zu, beide Systeme – sowohl elektronische als auch hydraulische Armaturen – in Kombination einzusetzen.
Verbrühschutz an Waschtischen
Wird Trinkwasser warm angeboten, sind Mischtemperaturen von 30 bis 35 °C zum Händewaschen ausreichend. Die Wassertemperatur an der Entnahmestelle ist durch die einschlägigen Normen im öffentlichen Bereich begrenzt. In der EN 806-2 „Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen“ wird für verschiedene öffentliche Einrichtungen wie Krankenhäuser und Schulen eine maximale Auslauftemperatur von 43 °C als Schutz vor Verbrühungen gefordert. Gleichzeitig müssen aber in Großanlagen am Wasseraustritt des Trinkwassererwärmers Temperaturen von 60 °C eingehalten werden. Um an jedem Waschtisch einen ausreichenden Verbrühschutz zu gewährleisten, empfiehlt sich der Einsatz eines Eckventil-Thermostats. Der Thermostat ist sofort betriebsbereit und auf ca. 39 °C max. Warmwassertemperatur voreingestellt. Für andere Temperaturen wird nach Abziehen der Schutzkappe und Lösen der Imbusschraube das Handrad verstellt, bis die gewünschte Temperatur am Thermometer abgelesen werden kann (z. B. 32 °C zur Minimierung der Warmwasserkosten). Für den Fall, dass eine thermische Desinfektion zur Sanierung nach den Anforderungen des DVGW/VDI Arbeitsblattes W 551 erforderlich sein sollte, ermöglicht der Schell Eckventil-Thermostat eine thermische Desinfektion, bei der an alle Zapfstellen heißes Wasser mit einer Netztemperatur von ≥ 70 °C für mindestens 3 min geleitet wird.
Bauliche Bestimmung: Schallschutz
Wo Wasser fließt kommt es zur Geräuschentwicklung. Die durch alle Stockwerke zu vernehmbaren Fließgeräusche von Waschtisch-Armaturen mindern den Wohnwert erheblich. Unter der Vielzahl baulicher Bestimmungen ist deshalb dem Schallschutz ein besonderes Augenmerk beizumessen. Zum Schallschutz im Bauwesen zählen alle Maßnahmen, die die unerwünschte Schallübertragung von der Schallquelle zum Hörer vermeiden oder zumindest reduzieren. Hierbei unterscheidet man zwischen Luftschall (z. B. erzeugt durch Sprache), Körperschall (z. B. Klopfgeräusche oder Rauschen, breitet sich mehr oder weniger ungehindert im Bauwerk aus) und Trittschall (z. B. erzeugt durch Gehen oder Stühle rücken). Neben der DIN EN 12 354 (Berechnung der akustischen Eigenschaften von Gebäuden aus den Bauteileigenschaften) finden sich insbesondere in der als Technische Baubestimmung eingeführten Norm DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau) konkrete Vorgaben gemäß Landesbauordnungen. Es werden hier sowohl die Mindestanforderungen als auch erhöhte Anforderungen für gestiegene Nutzungsansprüche angegeben. Die Einhaltung der Mindestanforderung von 30 dB(A) für haustechnische Betriebsgeräusche entspricht heute dem anerkannten Stand der Technik und wird beispielsweise durch Vorwandinstallationen im Nass- und Trockenbau erreicht. Ein erhöhter Schallschutz mit Anforderungen von 25 dB(A) (beispielsweise für Luxuswohnungen) ist im Beiblatt 2 der DIN 4109 geregelt.
Bei Einhaltung der Grundsätze und Ausführungsanweisungen der DIN 4109 lassen sich jedoch Belästigungen durch haustechnische Einrichtungen und Installationen oftmals nicht gänzlich ausschließen. Wirksamer Schallschutz lässt sich mit Hilfe der VDI 4100 (Schallschutz von Wohnungen) erreichen. Hiernach bestimmen Maßnahmen zur Geräuschminimierung oder deren Ausbreitung den Erfolg aller Schallschutzmaßnahmen, beispielsweise in Sanitäranlagen, wo Strömungs- oder Gurgelgeräusche durch ein- oder auslaufendes Wasser entstehen. In schalltechnisch ungünstigen Grundrissen, wo beispielsweise ein Bad direkt an den Wohnraum einer Nachbarwohnung grenzt, dürfen nur Armaturen der Geräuschklasse I [sehr leise, bis 20 dB(A)] installiert werden. Dies gilt auch für Räume zum dauernden Aufenthalt von Menschen, die sich unterhalb oder oberhalb dieser Räume befinden (z.B. Hotelbäder). Bei einer schalltechnisch optimalen Grundrissplanung sind Sanitärarmaturen der Geräuschklasse II [normal, bis 30 dB(A)] zulässig. Wandhängende Sanitärgeräte, Waschtische usw. sind körperschallisoliert zu montieren oder werden von Wänden getrennt auf schwimmenden Estrich gestellt (z. B. Badewanne).
Barrierefreie Waschtischanlagen
In DIN 18024, Teil 2 „Barrierefreies Bauen, öffentlich zugängliche Gebäude und Arbeitsstätten“, sind die Mindestanforderungen an barrierefreie Sanitärräume definiert. Die Bewegungsflächen vor den Objekten müssen mindestens 1,50 x 1,50 m groß sein. Die Waschtische müssen mit dem Rollstuhl unterfahrbar sein. Die Oberkante darf nicht höher als 80 cm sein und die freie Höhe unter dem Waschtisch 67 cm. Als Auslaufarmaturen sind Einhebelmischer oder berührungsfreie Auslaufarmaturen mit maximal 43°C zulässig. Gegebenenfalls ist es sinnvoll, einen Eckventil-Thermostat vorzusehen, der die Auslaufarmatur weiter begrenzt, beispielsweise in Einrichtungen für Kinder oder Senioren.
In DIN 18022 (Küchen, Bäder und WCs im Wohnungsbau) und VDI 3818 (Öffentliche Sanitärräume) sind Stellflächen, Abstände und Bewegungsflächen von Sanitärgegenständen für Wohnbauten angegeben, die eine angemessene Nutzung erlauben. Werden Sanitärobjekte mit abweichenden Abmessungen installiert, so sollte darauf geachtet werden, dass die Bewegungsflächen nicht unterschritten werden. Weiterhin sind der Platzbedarf aufgeschlagener Türen und Fenster für die Vorwandinstallation, für Installationsschächte usw. zu berücksichtigen. In öffentlichen Sanitärräumen sollten die Bewegungsflächen großzügig dimensioniert werden. Insbesondere bei hoher Nutzungsfrequenz müssen ausreichende Durchgänge gewährleistet sein. Sofern infrarot- oder radargesteuerte Sanitärarmaturen zum Einsatz kommen, sind überdies Mindestabstände zu beachten, die eine Fehlauslösung vermeiden. Nähere Angaben finden sich in den Richtlinien VDI 3818 (Öffentliche Sanitärraume) und VDI 6000 (Ausstattung von Sanitärräumen).
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