Wege zur effizienteren Aufzugstechnik

Einsparpotentiale erkennen und nutzen

Die rund 700 000 Aufzugsanlagen in Deutschland haben einen Strombedarf von rund
4 TWh pro Jahr. Mit Blick auf die Energiekosten ist das gebäudetechnisch Grund genug, die Energieeffizienz von Aufzügen immer wieder zu hinterfragen.

Aufzugsanlagen bieten vor allem in zwei Bereichen die Möglichkeit, Energie zu sparen: während des Betriebs und insbesondere in der Stillstandphase. Dies hängt mit der Auslastung zusammen. So ist z. B. in Wohngebäuden die durchschnittliche Stillstandzeit eines Aufzugs ca. dreimal höher als die durchschnittliche Fahrzeit. Rund 70 % des jährlichen Ener­gie­bedarfs entfällt hier auf den Ruhezustand. In Bürogebäuden, in denen die Auslastung deutlich höher ist, machen die Stillstandphasen rund 40 % des jährlichen Strombedarfs aus.

Einsparpotential: Beleuchtung und Belüftung

Das größte...

Aufzugsanlagen bieten vor allem in zwei Bereichen die Möglichkeit, Energie zu sparen: während des Betriebs und insbesondere in der Stillstandphase. Dies hängt mit der Auslastung zusammen. So ist
z. B. in Wohngebäuden die durchschnittliche Stillstandzeit eines Aufzugs ca. dreimal höher als die durchschnittliche Fahrzeit. Rund 70 % des jährlichen Ener­gie­bedarfs entfällt hier auf den Ruhezustand. In Bürogebäuden, in denen die Auslastung deutlich höher ist, machen die Stillstandphasen rund 40 % des jährlichen Strombedarfs aus.

Einsparpotential: Beleuchtung und Belüftung

Das größte Einsparpotential lässt sich bei Beleuchtung und Belüftung des Fahrkorbs während der Stillstandphase realisieren. Hier greifen schon relativ einfache Maßnahmen: Energiesparlampen oder LED-Beleuchtungen senken den Strombedarf messbar. Darüber hinaus eröffnet ein intelligenter Stillstandmodus weitere Bedarfsoptimierungen: Zu einem festgelegten Zeitpunkt wird nach der letzten Anforderung des Aufzugs sowohl die Beleuchtung als auch die Belüftung der Kabine automatisch deaktiviert und erst durch die nächste Anfor­derung wieder reaktiviert. Das lässt sich auf die Zugänge zum Aufzug ausweiten, also die Fahrkorbtüren.

Aufgrund der hohen Stillstandzeiten sind Einsparungen durch intelligente Automatisierungen in Wohngebäuden am größten, doch auch bei Bürogebäuden sind sie nicht zu unterschätzen. Da die Stillstandzeiten dort kürzer sind, kann es sinnvoll sein, zusätzlich Maßnahmen zur Energierückgewinnung in Betracht zu ziehen.

Maßnahmen für Modernisierung und Neubau

Energieeffizienzüberlegungen sollten sowohl bei der Planung von Neuanlagen als auch bei der Modernisierung von bestehenden Aufzugsanlagen angestellt werden. Ob die Aufrüstung von Altanlagen allein aus Gründen der Energieeffizienz angemessen ist, hängt von der Gesamtsituation ab. Oftmals können jedoch energieeffizientere Komponenten im Zuge sicherheitsrelevanter Reparaturen oder bei Instandhaltungsarbeiten installiert werden. Neben Beleuchtung und Belüftung bieten vor allem der Antrieb und die elektrische Versorgung gewichtige Einsparpotentiale.

Die Neuplanung einer Aufzugsanlage eröffnet die Chance, den gesamten Lebenszyklus der Aufzugsanlage unter dem Aspekt des nachhaltigen Energiebedarfs in den Blick zu nehmen: von der optimalen Anpassung an die Nutzungsintensität über die Installation energieeffizienter Komponenten und deren intelligenter Steuerung bis hin zu energiesparenden Maßnahmen bei Installation, Betrieb und Wartung.

Orientierung durch Effizienzklassen

Orientierung bietet die VDI-Richtlinie 4707. Sie ist derzeit die einzige Grundlage, um den Energiebedarf von Aufzugsanlagen objektiv zu bestimmen und zu klassifizieren. Die Zertifizierung erfolgt dabei nach Blatt 1, „Aufzüge; Energieeffizienz“ (Ausgabe 2009-03), das ein Verfahren festlegt, nach dem der ganze Aufzug je nach Nutzungskategorie nach seinem Energiebedarf bei Stillstand und Fahrt klassifiziert wird. Ziel von Blatt 2 ist die Klassifizierung auch auf Basis der Energieeffizienz der einzelnen Komponenten. Dieses Blatt soll voraussichtlich Anfang 2013 verabschiedet werden.

Ähnlich wie bei der Gebäudetechnik definiert die Richtlinie Energieeffizienzklassen von A bis G. Umgesetzt wird sie, indem die Aufzugsanlage von einer unabhängigen Prüfungsorganisation wie TÜV SÜD Industrie Service zertifiziert wird. Dies ist sowohl für Neu- als auch bestehende Anlagen möglich.

Die Ermittlung des Energiebedarfs erfolgt in drei Schritten: Zunächst wird die Nutzungskategorie festgelegt (Kategorie 1: geringste Nutzungsintensität, Kategorie 5: höchste Nutzungsintensität). Dabei werden die durchschnittliche Stillstandzeit in Stunden pro Tag sowie typische Gebäude- und Verwendungsarten wie Wohnhaus oder Bürokomplex betrachtet. Im nächsten Schritt wird der Stillstandbedarf ermittelt. Dafür werden die Bedarfswerte aller zur Betriebsbereitschaft notwenigen elektrischen Komponenten summiert. Dazu zählen der Energieverbrauch der Fahrkorbbeleuchtung, der Fahrkorbtür (Antrieb) sowie die Belüftung. Die Werte des Stillstandbedarfs sind in Energiebedarfsklassen gegliedert und reichen von Klasse A (bis 50 W Leistung) bis Klasse G (über 1600 W Leistung). Der letzte Schritt besteht in der Bestimmung des Fahrtbedarfs. Dieser umfasst den gesamten Energiebedarf der Anlage während des Betriebs. Untersucht werden der Energieverbrauch, die Gewichtsverhältnisse sowie die Förderhöhe.

Alle Messergebnisse werden je nach Einsatzsituation der Aufzugsanlage gewichtet und mit den Referenzwerten der Richtlinie abgeglichen. Daraus ergibt sich die Energieeffizienzklasse. Beim Neubau einer Anlage bietet die Bestimmung des Energiebedarfs eine praxisnahe Orientierung für die bedarfsgerechte Planung, bei Altanlagen deckt die Zertifizierung Einsparungspotentiale auf. In beiden Fällen ermöglicht die Messung des tatsächlichen Energiebedarfs die Auswahl und den Einbau von Komponenten, die den Besonderheiten der Aufzugsanlage optimal Rechnung tragen und die Kosten nachhaltig senken.

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