Kommentar

Warum muss es zertifizierte Sachverständige für Trinkwasserhygiene geben?

Seit der Begriff „Gefährdungsanalyse“ 2001 das erste Mal in der novellierten Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001 § 16 Abs. 7) auftauchte, haben viele Unternehmen für sich einen neuen Geschäftszweig in der Durchführung von Gefährdungsanalysen entdeckt – Sanitärfachleute, Labors, aber auch gänzlich fachfremde Firmen.

Nach Schätzungen von Überwachungsbehörden und Fachleuten sind etwa 70 % der von den Marktbeteiligten erstellten Gutachten fachlich mangelhaft. Die Folge sind juristische Streitfälle, ungeeignete, manchmal „nur“ wirkungslose, manchmal auch Schaden verursachende Sanierungsmaßnahmen und dadurch Gesundheitsgefährdungen der Nutzer.

Die Erstellung einer Gefährdungsanalyse nach TrinkvV 2001 erfordert eben nicht nur besondere Sach- und Fachkunde im Bereich der Sanitärtechnik und Trinkwasserhygiene, insbesondere der geltenden allgemein anerkannten Regeln der Technik (aaRdT), sondern auch Routine im gutachterlichen Arbeiten.

Die neue Richtlinie VDI/BTGA/ZVSHK 6023 Blatt 2 „Hygiene in Trinkwasser-Installationen – Gefährdungsanalyse“ sieht daher zukünftig die Zertifizierung eines VDI-BTGA-ZVSHK-geprüften Sachverständigen für Trinkwasserhygiene vor. Mit einem solchen Zertifikat soll nachgewiesen werden, dass eine Person für die Durchführung einer Gefährdungsanalyse befähigt ist. Das gilt selbstverständlich nur, wenn außerdem umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen aus einer vorhandenen einschlägigen Fachausbildung, aus Weiterbildungen und vor allem Berufserfahrung vorhanden sind.

 

Kontroverse Diskussionen über die Zertifizierung

Im Rahmen der Einspruchsfrist und auf einem Expertenforum im Januar 2017 wurde und wird weiterhin ausführlich darüber diskutiert, welchen Sinn und Zweck diese zusätzliche Zertifizierung einzelner Personen hat. Teilweise wurde mit Unverständnis auf die zusätzliche Qualifizierungsmaßnahme reagiert: Es sollte doch davon ausgegangen werden, dass Ingenieure mit einschlägigem Studium in der Lage sind, sich die funktionellen Zusammenhänge selbst zu erschließen. Sie würden allenfalls noch bestimmte Detailinformationen benötigen, um praktische Sachverhalte zuordnen zu können. Allerdings bestand Einigkeit darin, dass der gute Ruf der Fachleute beschädigt wird, wenn im Markt agierende Unternehmen und Einzelpersonen mangelhafte Arbeit leisten.

 

Vorteile einer Zertifizierung überwiegen

Aus Sicht der an der Richtlinie beteiligten Organisationen und Verbände und sogar einiger Einsprecher ist die Zertifizierung einzelner Sachverständiger ein vernünftiger, praktikabler Ansatz und bringt viele zusätzliche Vorteile: Der zertifizierte Sachverständige erhält einen schriftlichen Nachweis des eigenen Kompetenzniveaus, ausgestellt durch eine neutrale Stelle. Das bringt einen Markt- und Wettbewerbsvorteil und schafft gleichzeitig Transparenz. Es hilft dem Auftraggeber nachzuweisen, dass er keinen Auswahlfehler begangen hat. Zertifikate bauen ferner auf einheitlichen Standards auf und fördern so eine gemeinsame Sprache – das unterstützt gemeinsames Denken und Handeln. Auch Unternehmen ziehen Nutzen aus der Zertifizierung: Eigene Fachkräfte werden gestärkt, auf Dienstleister kann man sich verlassen.

Qualität der Zertifizierung ist gewährleistet

Wird die Zertifizierung durch eine neutrale Stelle vorgenommen, wird Interessenskonflikten vorgebeugt. Eine Prüfung wird nicht deshalb bestanden, weil beispielsweise ein Ausbilder eine hohe Erfolgsquote halten will. Zur Prüfung zugelassen wird nur, wer die Erfüllung bestimmter Eingangsvoraussetzungen nachweisen kann, und die Prüfung selbst kann allein durch nachgewiesenes Wissen und Kompetenz bestanden werden.

Alle am Prozess Beteiligten verpflichten sich, die Grundsätze des Zertifizierungsprogrammes auf Dauer einzuhalten – also auch nach Erhalt des Zertifikats. Der Zertifizierungsdienstleister führt auch während der Laufzeit einer erteilten Zertifizierung Überprüfungen durch. Ein gleichbleibend hohes Qualitätsniveau wird durch die zeitlich beschränkte Gültigkeit und den Nachweis der ständigen Fort- und Weiterbildung gesichert.

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