Kommentar
Warum muss es zertifizierte Sachverständige für Trinkwasserhygiene geben?Seit der Begriff „Gefährdungsanalyse“ 2001 das erste Mal in der novellierten Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001 § 16 Abs. 7) auftauchte, haben viele Unternehmen für sich einen neuen Geschäftszweig in der Durchführung von Gefährdungsanalysen entdeckt – Sanitärfachleute, Labors, aber auch gänzlich fachfremde Firmen.
Nach Schätzungen von Überwachungsbehörden und Fachleuten sind etwa 70 % der von den Marktbeteiligten erstellten Gutachten fachlich mangelhaft. Die Folge sind juristische Streitfälle, ungeeignete, manchmal „nur“ wirkungslose, manchmal auch Schaden verursachende Sanierungsmaßnahmen...
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