Trinkwasserleitungen in Gebäuden

Inbetriebnahme benötigt eindeutiges technisches Regelwerk

Die Installation von Trinkwasserleitungen in Gebäuden geht für Bauherren, Installateure, Versicherer und Sachverständige derzeit mit einer unklaren Rechtslage einher. Die verlegten Leitungen dürfen sowohl mit Druckluft als auch mit Wasser geprüft werden. Treten Schäden wie feuchte Decken und Wände auf, führt das häufig zu juristischen Auseinandersetzungen. Bislang fehlt den Installationsunternehmen hierzulande ein eindeutiges technisches Regelwerk zur Orientierung.

Statistiken des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) belegen, dass die deutschen Versicherungsunternehmen jährlich mehr als 1 Mio. Wasserschadensfälle registrieren. Es kostet die Unternehmen mehr als 2 Mrd. €, um die Schäden zu regulieren, die durch undichte Wasserleitungen verursacht werden [1]. Etwa ein Drittel davon entfallen laut einer Studie von Rockwell Consulting auf Neubauten.

Wasserschaden hat häufig weitreichende Folgen

In den meisten Fällen muss mit viel Aufwand, hohen Kosten und erheblichen Einschränkungen bei der Gebäudenutzung saniert werden. Besonders...

Statistiken des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) belegen, dass die deutschen Versicherungsunternehmen jährlich mehr als 1 Mio. Wasserschadensfälle registrieren. Es kostet die Unternehmen mehr als 2 Mrd. €, um die Schäden zu regulieren, die durch undichte Wasserleitungen verursacht werden [1]. Etwa ein Drittel davon entfallen laut einer Studie von Rockwell Consulting auf Neubauten.

Wasserschaden hat häufig weitreichende Folgen

In den meisten Fällen muss mit viel Aufwand, hohen Kosten und erheblichen Einschränkungen bei der Gebäudenutzung saniert werden. Besonders ärgerlich ist es, wenn Wasser aus neu verlegten Leitungen entweicht, weil Leckagen vor der Inbetriebnahme trotz Dichtheitsprüfung nicht entdeckt wurden, was in der Praxis häufig vorkommt. Exakte Zahlen können aus den veröffentlichten Daten des GDV nicht abgeleitet werden. Dennoch zeigt sich, dass häufig undichte Leitungssysteme in Betrieb genommen werden. Das wiederum führt zu der Frage, warum Mängel bzw. Leckagen bei der Dichtheitsprüfung regelmäßig nicht erkannt werden. Sind die Prüfmethoden möglicherweise nicht geeignet oder werden Fehler bei der Durchführung gemacht?

Sowohl mit Wasser als auch mit Druckluft

Zunächst ist festzuhalten, dass die aktuell gültige Norm DIN EN 806 die Dichtheitsprüfung sowohl mit Wasser als auch mit Druckluft gestattet [2]. Bis 2011 war das anders. Die DIN 1988 Teil 2, die damals zurückgezogen wurde, forderte, dass die Dichtheit der Leitungen mit Wasser nachgewiesen werden muss. Da stehendes Wasser in den Leitungen jedoch das Wachstum von Krankheitserregern wie Legionellen begünstigen kann, trägt die Änderung des Regelwerks auch den Anforderungen an die Trinkwasserhygiene Rechnung. Denn in erster Linie verringert die Prüfung mit Druckluft das Risiko einer Verkeimung. Aus diesem Grund empfehlen etwa der BTGA und der ZVSHK den ausführenden Unternehmen, Wasser nur noch in Ausnahmefällen einzusetzen. Viele folgen diesem Rat und drücken bei der Dichtheitsprüfung meist mit Luft ab.

Hinsichtlich der Trinkwasserhygiene hat das Verfahren Vorteile. In der praktischen Anwendung werden jedoch auch die Nachteile dieser Methode deutlich (siehe Tabelle 1):

- Kleine Leckagen können nur dann zuverlässig entdeckt werden, wenn das Volumen der geprüften Leitungsabschnitte verhältnismäßig klein gewählt wird, das Gesamtsystem für die Prüfung also unterteilt wird.
- Temperaturänderungen während der Prüfung (z.B. durch zunehmende Sonneneinstrahlung) können den Luftdruck steigern, obwohl gleichzeitig Luft aus dem Leitungssystem entweicht.
- Leckagen können nur dann zuverlässig identifiziert werden, wenn alle Verbindungsstellen eingeseift und während der Prüfung beobachtet werden.
- Um die minimalen Druckänderungen zu registrieren, die aus kleinen Leckagen resultieren, sind empfindlichere Manometer nötig.

Die Dichtheitsprüfung mit Druckluft muss also sehr sorgfältig vorbereitet und entsprechend der Vorgaben der DIN EN 806 durchgeführt werden. In der Praxis wird jedoch häufiger davon abgewichen – entweder aus Unwissenheit oder weil der (Zeit-)Aufwand zu hoch erscheint. Mitunter wird das gesamte Leitungssystem „am Stück“ geprüft und nicht in kleinere Abschnitte unterteilt. Auch Umgebungsbedingungen wie Temperaturänderungen werden oft nicht ausreichend berücksichtigt. Geeignete Manometer sind nur selten im Einsatz und das Einseifen der Verbindungsstellen wird oft als zusätzliche Arbeitsbelastung empfunden und gänzlich unterlassen. In der Summe sorgen diese Fehlerquellen dafür, dass bei Anwendung dieser Methode Zweifel bestehen können, ob die Leitungen im realen Objektbetrieb tatsächlich dauerhaft dicht sind.


Dilemma in der Praxis

Aus diesen Gründen erachten die Versicherer die Dichtheitsprüfung mit Druckluft oder inerten Gasen immer häufiger als nicht ausreichend und verweigern unter Umständen die Regulierung des Schadens. Gleichzeitig ist die Methode – auch auf Empfehlung der SHK-Fachverbände – zum vorherrschenden Standard avanciert. In der Praxis führt das nun oft zu einem Dilemma: Betroffene reklamieren bei Wasserschäden in Neubauten die zunehmende Weigerungshaltung von Versicherungen, da diese den Schaden nicht regulieren. Indes berufen sich auch die Versicherer auf die DIN EN 806, bemängeln jedoch, dass die Dichtheit der Leitungssysteme nicht mit Wasser nachgewiesen wurde. Es zeichnet sich ab, dass Sachverständige und Gerichte dieser Einschätzung folgen könnten. Im schlimmsten Fall muss der Installateur für den entstandenen Schaden allein und vollumfänglich haften.

Diese paradoxe Situation resultiert nicht zuletzt aus einer Formulierung der DIN EN 806, bei der die Meinungen in der Branche weit auseinandergehen. Nach dieser Norm dürfen Luft oder Inert­gase verwendet werden, „[…] sofern nationale Bestimmungen dies zulassen.“ Da diese nationalen Bestimmungen jedoch nicht näher von der Norm bezeichnet werden, vertreten die Akteure der Branche verschiedene Auffassungen, ob beispielsweise DVGW-Arbeitsblätter, VDI-Richtlinien oder ZVSHK-Merkblätter in diese Kategorie fallen oder nicht.

Versicherern genügen ergänzende Regelwerke nicht

An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass den oben genannten Dokumenten die rechtliche Grundlage fehlt, die ihnen den Status einer nationalen Bestimmung verleiht. Der oft angeführte Hinweis, im Sinne der Norm seien dies „anerkannte Regeln der Technik, die in der Praxis bei den nach dem neuesten Erkenntnisstand vorgebildeten Technikern durchweg bekannt sind und sich aufgrund fortdauernder praktischer Erfahrungen bewährt haben“, genügt offensichtlich nicht, um auch die Versicherer von der Eignung der ergänzenden Regelwerke zu überzeugen. Mit der nationalen Bestimmung ist vielmehr ein amtliches, abgestimmtes Dokument gemeint – beispielsweise ein Gesetz mit einer zugehörigen Durchführungsverordnung, die wiederum auf allgemein anerkannte Normen und technische Regeln verweisen kann. Doch solch eine nationale Bestimmung existiert in Deutschland derzeit nicht.

Installateure und Bauunternehmen werden durch die unklare Rechtslage zunehmend verunsichert. Die beteiligten Unternehmen, ihre Interessengemeinschaften und Dachverbände sind daher gefordert, sich auf eindeutige technische Regeln zu verständigen. Die Installateure brauchen Sicherheit bei der Wahl des Prüfverfahrens, damit sie die damit verbundenen Risiken abschätzen und tragen können.

Fehlerquellen minimieren

Dazu sollten auch alternative Lösungen und Kompromisse verstärkt in den Fokus rücken, die sowohl die hohen Hygieneanforderungen erfüllen als auch gewährleisten, dass dichte Leitungssysteme in Betrieb genommen werden. So könnten beispielsweise die Fehlerquellen bei der Dichtheitsprüfung mit Druckluft minimiert werden, indem die Anforderungen klarer formuliert, geeignete Rahmenbedingungen definiert, die Inhalte der technischen Regeln besser vermittelt und die Fachkräfte intensiver geschult werden. Die gleichbleibend hohe Qualität der Prüfung und Messerergebnisse wird künftig eine wichtige Voraussetzung für die Akzeptanz der Dichtheitsprüfung mit Druckluft sein.


Leitungen desinfizieren

Die Vorgaben für die Wasserdruckprüfung, die über Jahrzehnte erfolgreich praktiziert wurde, könnten um die wichtigsten Hygieneaspekte ergänzt werden. In der Praxis hat sich beispielsweise die Desinfektion der Leitungen mit geeigneten, zulässigen Hilfsstoffen direkt vor Inbetriebnahme des Gebäudes bewährt. Dieses Verfahren wird u.a. bei Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen standardmäßig eingesetzt, um eine Verkeimung der mit Wasser befüllten Leitungen auch nach längeren Standzeiten auszuschließen. Ebenso kann das Keimwachstum durch regelmäßige Spülungen der Leitungen unterbunden werden. Hierbei handelt es sich um eine recht einfache Maßnahme, deren Potential derzeit kaum ausgeschöpft wird. Zudem ist in diesem Fall die Prüfung mit Wasser im laufenden Baubetrieb nicht nötig. Vielmehr genügt es, die Dichtheit kurz vor der Fertigstellung nachzuweisen, also gleich nach dem Spülen und Befüllen der Leitungen im Zuge der Inbetriebnahme.

Hilfreich wären auch wissenschaftliche Studien, mit denen das Risiko der Verkeimung genauer untersucht würde. Bis heute gibt es zu den das Keimwachstum beeinflussenden Parametern, zum möglichen Ausmaß und zu wirksamen Präventivmaßnamen kaum belastbare mikrobiologische Erkenntnisse. Die derzeitigen Schutzmaßnahmen basieren fast ausschließlich auf der theoretischen Möglichkeit einer Verkeimung. Der Blick in die Vergangenheit und in Länder mit weniger strengen Trinkwasservorschriften zeigt, dass das tatsächliche Risiko möglichweise viel geringer ist, als hierzulande vielfach angenommen wird. Abschließend klären ließe sich dieser Sachverhalt z.B. mit standardisierten Experimenten oder baubegleitenden Untersuchungen, die von unabhängigen Forschungsinstituten durchgeführt würden.

 

Vor- und Nachteile abwägen

Bis sich an der derzeitigen Rechts­lage etwas ändert, sind die Installateure gut beraten, das Verfahren für die Dichtheitsprüfung sorgfältig auszuwählen und sich bei der Durchführung eng an die jeweiligen Vorgaben der DIN EN 806 zu halten.

Im Vorfeld sollten sie die Vor- und Nachteile abwägen, die mit der Wasserdruckprüfung bzw. der Luftdruckprüfung verbunden sind, und schauen, ob die Risiken für sie beherrschbar sind.

Bis die Sachlage abschließend geklärt ist, empfiehlt der TÜV Süd den Ausführenden, möglichst unmittelbar vor der Inbetriebnahme gemäß DIN EN 806-2 mit Wasser bei 11 bar abzudrücken.



Quellen

[[1]] http://www.gdv.de/zahlen-fakten/schaden-und-unfallversicherung/wohngebaeudeversicherung/
(aufgerufen am 2. Januar 2018) [2] Bei der Dichtheitsprüfung können auch inerte Gase wie Stickstoff verwendet werden. Um die Lesbarkeit zu verbessern, wird in diesem Beitrag ausschließlich der Begriff „Druckluft“ verwendet. Denn die Gase unterscheiden sich lediglich im Wasserdampfgehalt.

Jetzt Artikel freischalten:

tab DIGITAL

14 Tage kostenlos testen

2,49 € / Woche*

Fachwissen jederzeit und überall.

Greifen Sie auf exklusive PLUS-Artikel und das komplette Online-Archiv zu und lesen Sie tab bequem im E-Paper-Format. Das digitale Abo für alle, die flexibel bleiben möchten.

Ihre Vorteile:

  • Exklusive tab-PLUS-Artikel
  • 6 E-Paper für mobiles Lesen
  • Online-Archivzugang

*129,48 € bei jährlicher Abrechnung inkl. MwSt.

Jetzt bestellen

tab KOMBI

4,99 € / Woche*

Das komplette tab-Erlebnis – digital & gedruckt.

Für alle, die Fachinformationen auf allen Kanälen nutzen möchten: Kombinieren Sie Print und Digital, profitieren Sie von unseren Fachforen und präsentieren Sie Ihr eigenes Projekt.

Ihre Vorteile:

  • Exklusive tab-PLUS-Artikel
  • 6 Print-Ausgaben pro Jahr
  • E-Paper für mobiles lesen
  • Teilnahme an einem Fachforum
  • Online-Archivzugang
  • Veröffentlichen eines Projekts

*259,48 € bei jährlicher Zahlung inkl. MwSt. & Versand

Jetzt bestellen

Thematisch passende Artikel:

Kommentar zu „Trinkwasserleitungen in Gebäuden“

Ein Leserbrief zu einem Beitrag in der tab 5/2018

Zunächst mein fachlicher Standpunkt zur Trinkwasserinstallation: Herr Wagner stellt zu recht die Problematik dar, dass es bei der Dichtheitsprüfung mit Luft aufgrund ihrer Eigenschaft als...

mehr
Ausgabe 04/2013

Sichtbeton bei Leckagen schützen

Abdichtverfahren für die Betonkernaktivierung

Sichtbeton ist mehr als nur einfach sichtbarer Beton. Sichtbeton verleiht Gebäuden und Innenräumen Struktur, Gestalt und Oberfläche. Architekten lieben diese puristische Anmutung, wie viele...

mehr
Ausgabe 01/2012

Entwässerungsleitungen in Gebäuden

Vorgaben zur Dichtheitsprüfung

Gemäß DIN 1986-100 „Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke, Ausgabe Mai 2008“ ist bei erdverlegten Abwasserleitungen eine Dichtheitsprüfung nach DIN EN 1610 durchzuführen. Bei...

mehr
Ausgabe 12/2025

Trocken- oder Nassprüfung? Was zu beachten ist!

Erhalt der Trinkwassergüte: Maßnahmen für eine ­hygienisch einwandfreie Produktherstellung

tab: Herr Dr. Arens, was sind die genauen Lebensbedingungen von Pseudomonas aeruginosa? Dr. Peter Arens: Optimale Lebensbedingungen für Pseudomonaden sind Wassertemperaturen zwischen 25 °C und 45...

mehr
Ausgabe 11/2018

Expertenrunde zur Druckprüfung

Diskussion zur Trinkwasser-Installation

Die Diskussionsrunde, die sich Ende August beim BTGA in Bonn zusammenfand, wurde mit einer Bestandsaufnahme zu den bestehenden Normen und Richtlinien durch Stefan Tuschy eingeleitet. Der Technische...

mehr