Rauchschutz statt Totalschaden

RWA und Sprinkler für Industriehallen

Der Fachverband Tageslicht und Rauchschutz e.V. (FVLR) zeigt drei mögliche Brand­verläufe in einer typischen Industriehalle auf. Das Beispiel macht deutlich: Wer beim Brandschutz spart, riskiert im Ernstfall die Existenz seines Unternehmens und das Leben seiner Mitarbeiter. Dabei können die Schäden und Gefahren eines Brands schon durch geringe zusätzliche Bauinvestitionen erheblich reduziert werden.

Bricht in einer Industriehalle plötzlich ein Feuer aus, zahlt sich die Investition in eine qualifizierte Rauch- und Wärmeabzugsanlage (RWA) – projektiert nach den Vorgaben der DIN 18232-2 – aus. Es be­darf keines großen Brands, um empfindliche Schäden durch eine Rauchbeaufschlagung zu verur­sachen. Diese Schäden sind bei vielen Brandschutzkonzepten im Industriebau unvermeidlich, wenn diese lediglich auf die Erlangung einer Baugenehmi­gung ausgelegt sind. Beim Rauchschutz geht es nicht allein um die Vermeidung von Sachschäden. Schon wenige Atemzüge in einem verrauchten Raum kön­nen tödlich...
Bricht in einer Industriehalle plötzlich ein Feuer aus, zahlt sich die Investition in eine qualifizierte Rauch- und Wärmeabzugsanlage (RWA) – projektiert nach den Vorgaben der DIN 18232-2 – aus. Es be­darf keines großen Brands, um empfindliche Schäden durch eine Rauchbeaufschlagung zu verur­sachen. Diese Schäden sind bei vielen Brandschutzkonzepten im Industriebau unvermeidlich, wenn diese lediglich auf die Erlangung einer Baugenehmi­gung ausgelegt sind. Beim Rauchschutz geht es nicht allein um die Vermeidung von Sachschäden. Schon wenige Atemzüge in einem verrauchten Raum kön­nen tödlich enden.

Praxisbeispiel

Auf drastische Weise zeigt das folgende Beispiel von drei möglichen Brandverläufen mit und ohne RWA die unterschiedlichen Schadenausmaße in einer 3000 m2 großen Industriehalle mit Bau- und Einrichtungskosten in Höhe von 6 Mio. €. Halle 1 verfügt in dem Szenario über keine qualifizierte RWA. Halle 2 dagegen ist mit qualifizierter RWA ausgestattet. In Halle 3 ist zusätzlich eine Sprinkleranlage eingebaut.

Brandentstehung

Bereits kurz nach Ausbruch eines Feuers zeigen sich erhebliche Unterschiede bei der Rauchentwicklung in den drei Hallen. Der Brandrauch strömt naturgemäß zunächst in den oberen Raumbereich. In Halle 1 ohne qualifizierte Rauchabzugsanlage, aber gemäß den Mindestanforderungen der Muster-Industriebaurichtlinie gebaut, breitet er sich bereits nach 5 min über die gesamte Fläche der Hallendecke aus, da er über unqualifizierte Rauchableitungsöffnungen nur teilweise entweichen kann. In den Hallen 2 und 3 mit eingebautem Rauchabzug entweicht ein Großteil des Rauchs über die Abzüge im Dach. Gleichzeitig verhindern Rauchschürzen die seitliche Rauchausweitung. Menschen können sich aus diesen Hallen ohne fremde Hilfe retten. Die Sprinkler in Halle 3 sprechen in dieser frühen Phase aufgrund der geringen Wärmefreisetzung noch nicht an.

Brandentwicklung

Halle 1 (ohne qualifizierte RWA) ist nach ca. 15 Minuten komplett verraucht. Menschen, die sich jetzt noch im Inneren des Gebäudes aufhalten, verlieren die Orientierung. Wegen der starken Rauchentwicklung können die Rettungskräfte nur noch von außen eingreifen und niemanden mehr aus dem Inneren der Halle retten. Anders verläuft der Brand in den Hallen mit qualifizierter RWA. Die nachströmende Luft bildet hier eine raucharme Schicht. Dadurch können die Löscharbeiten gezielt im Halleninneren und damit direkt am Brandherd stattfinden. In Halle 3 löst die Hitze die zusätzliche Sprinkleranlage aus. Dadurch wird die Brandenergie teilweise in Wasserdampf umgesetzt und die Ausbreitung des Feuers frühzeitig verhindert.

Brandherd nach 0,5 h

Nach etwa 0,5 h erreichen in Halle 1 tragende Bauteile die kritische Temperaturgrenze. Die heißen Gase setzen ihnen so sehr zu, dass sie ihre Standfestigkeit zu verlieren drohen. Es besteht nun akute Einsturzgefahr. Damit wäre ein Totalschaden des Gebäudes und seiner Einrichtung die Folge. Zur gleichen Zeit kann die Feuerwehr in Halle 2 den Brandherd bereits löschen und die weitere Rauch- und Hitzeentwicklung stoppen. Die Sprinkleranlage in Halle 3 dämmt den Brand zusätzlich ein und hilft der Feuerwehr bei ihrer Arbeit.

24 h später

24 h nach Brandausbruch sind tragende Teile und die Dachkonstruktion der Halle 1 mit hoher Wahrscheinlichkeit eingestürzt. Verletzte oder sogar Tote sind zu erwarten. Die Umwelt rund um die Halle wurde hohen Belastungen ausgesetzt. Durch den langanhaltenden Lieferausfall in der Folge droht dem Unternehmen der Verlust von Kunden und häufig sogar die Insolvenz.

„Der größte wirtschaftliche Schaden nach einem Brand entsteht durch den Stillstand des Betriebs, durch den Ausfall der Produktion“, erklärt Experte Lothar A. Brummel der Polygonvatro GmbH, einem Sanierungsunternehmen für Brand- und Wasserschäden. „Bei längerem Stillstand springen Kunden ab. Da hilft auch keine Feuer- oder Betriebsausfallversicherung. Die wenigsten von gravierenden Brandschäden betroffenen Unternehmen schaffen es deshalb, am Markt zu bleiben.“ Solche Folgen bleiben den Betreibern von Halle 2 und 3 erspart. Es ist zu erwarten, dass sich alle Menschen rechtzeitig in Sicherheit bringen können. Sach- und Umweltschäden bleiben begrenzt. Und der Lieferverzug bleibt in einem Rahmen, den das Unternehmen in der Regel ohne dauerhafte Folgen überstehen kann.

Fazit

Stellt man die Kosten von Rauchschutz und Brandfolgen gegenüber, wird der Investitionswert einer qualifizierten RWA besonders deutlich. Der Betreiber von Halle 1 muss bei kalkulier­ten Gebäudekosten von 6.020.000 € (gemäß den gesetzlichen Mindest­anforderungen der Muster-Industriebaurichtlinie) im Brand­fall mit mindestens 1 Mio. € Sachschaden und ca. sechs Monaten Stillstand rechnen. Durch eine zusätzliche Investition in eine qualifizierte RWA nach DIN 18232-2 von gerade einmal 25.000 € wäre der Sachschaden auf etwa 10.000 € und die Dauer des Lieferausfalls auf rund eine Woche begrenzt geblieben. Diese Investition entspricht Mehrkosten von lediglich 0,5 %. Selbst Un­ter­­nehmer, die sich neben einer Rauch- und Wärmeabzugsan­lage für eine zusätzliche Sprinkleranlage entscheiden, investieren nur 2,5 % mehr in den Bau als für eine Halle ohne qualifizierte RWA. „Die enorme Kostenersparnis im Brand­­fall allein sollte die vergleichsweise geringen Investitionen bereits rechtfertigen. Das wich­tigste Argument pro Rauchschutz für jeden Unternehmer dürfte aber das Wohl seiner Mitarbeiter sein“, erklärt Dipl.-Ing. Thomas Hegger, Geschäftsführer des FVLR.

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