Farbtupfer im Flickenteppich
der Energiewende

Unausgeschöpfte Potentiale bei energetischer Sanierung von Nichtwohngebäuden

Nach den gescheiterten Verhandlungen zur steuerlichen Förderung von Wohngebäudesanierungen hat die Bundesregierung für 2013 ein neues KfW-Programm in Höhe von 300 Mio. € jährlich beschlossen. Aus Sicht des BTGA e.V. ist diese Initiative zwar ein positiver Schritt für den damit fokussierten Wohngebäudebereich, kann aber über strukturelle Defizite bei den politischen Rahmenbedingungen für die Energiewende nicht hinwegtäuschen.

„Der BTGA bedauert das Aus der steuerlichen Sanierungsförderung. Bedauerlich ist auch, dass die politischen Verfahren, die zu diesem Ergebnis führten, sich über rund...

Nach den gescheiterten Verhandlungen zur steuerlichen Förderung von Wohngebäudesanierungen hat die Bundesregierung für 2013 ein neues KfW-Programm in Höhe von 300 Mio. € jährlich beschlossen. Aus Sicht des BTGA e.V. ist diese Initiative zwar ein positiver Schritt für den damit fokussierten Wohngebäudebereich, kann aber über strukturelle Defizite bei den politischen Rahmenbedingungen für die Energiewende nicht hinwegtäuschen.

„Der BTGA bedauert das Aus der steuerlichen Sanierungsförderung. Bedauerlich ist auch, dass die politischen Verfahren, die zu diesem Ergebnis führten, sich über rund eineinhalb Jahre hinzogen. Dies hat maßgeblich zur Verunsicherung und abwartenden Haltung bei möglichen Investoren beigetragen. Das neue KfW-Programm ist zwar eine durchaus lobenswerte Initiative, die jedoch im Gesamtzusammenhang aller Maßnahmen rund um die Energiewende zu sehen ist. Hier erkennen wir, neben allen positiven Ansätzen, einen Flickenteppich energiepolitischer Regelungen, die sich immer wieder gegenseitig aushebeln und dadurch zu einem weitverbreiteten Investitionsattentismus bei der Gebäudesanierung führen“, kommentiert Günther Mertz, Hauptgeschäftsführer des BTGA e.V.

Ein Beispiel hierfür sind Anforderungen von EnEV und das EEWärmeG, die sich teilweise widersprechen und dadurch ansonsten wirtschaftliche Investitionen in die Gebäudetechnik behindern. Auch die laut § 12 EnEV vorgeschriebene energetische Inspektion von Klimaanlagen kommt nicht in Gang: Wegen mangelnder Durchsetzung seitens der Bundesländer wurden innerhalb von vier Jahren nur etwa 2 % der inspektionspflichtigen Anlagen überprüft.

Fakt ist auch, dass bei den rahmenpolitischen Vorgaben für die „Energiewende in Gebäuden“ die Nichtwohngebäude vernachlässigt werden, obwohl ihr Betrieb rund die Hälfte des Gebäudeenergieverbrauchs verursacht. „Nicht nur in Wohngebäuden, auch in Nichtwohngebäuden wird viel Energie verschwendet. Das mit neuer Anlagentechnik verbundene Energiesparpotential liegt bei 30 % und darüber hinaus. Für die Ausschöpfung solcher Potentiale im Nichtwohnbereich erbringt der neue KfW-Zuschuss keine zusätzlichen Impulse“, sagt Günther Mertz.

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