EuGH verändert Zulassungsverfahren

Die DIN 4040-100 schafft bei Fettabscheidern Klarheit

Seit vielen Jahren gibt es allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen für Fettabscheideranlagen. Diese regeln nicht nur das Produkt, sondern auch dessen Einbau und Betrieb. Bei Einhaltung aller Vorgaben kann die zuständige Behörde davon ausgehen, dass damit nicht nur die baurechtlichen, sondern auch die wasserrechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Das gab Sicherheit für Planer, Betreiber und vor allem die zuständige Behörde. Seit dem 16. Oktober 2016 ist in dieser Form damit Schluss.

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) von Oktober 2014 in der Rechtssache C-100/13 besagt, dass CE-gekennzeichnete Bauprodukte nicht gleichzeitig natio­nalen Verwendbarkeits- und Übereinstimmungsnachweisen unterliegen dürfen. Genau das ist aber bei der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung für Fettabscheider der Fall. Deutschland verstößt damit gegen die europäische Bauproduktenverordnung. Nach der im Urteil des EuGH gültigen Reaktionszeit von zwei Jahren gilt die neue Regelung seit dem 16. Oktober 2016. Die bisherigen Zulassungen wurden seitens des Deutschen Instituts für...

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